Der Nachlass von Pfarrer Johann Joseph Becker (1738-1800)
Pfarrer Johann Joseph Becker zählt ganz sicher zu den interessantesten und bedeutendsten
Persönlichkeiten in der Geschichte Mastershausens. Er war einziges Kind der Eheleute
Peter Becker und Margaretha Müller aus Frankweiler, die ihn am 13.02.1738 in Beltheim
taufen ließen.
Nach seiner Ordination am 16.06.1764 war er erst Saccellan in Blankenrath, bis ihm
1766 vom Domkapitel Köln die Pfarrei Mastershausen übertragen wurde. Hier wirkte er
44 ½ Jahre lang als Nachfolger von Johann Adam Greff. Zugleich war er 18 Jahre und
4 Monate lang Landdechant des Dekanats Zell. Pfarrer Becker starb am 30.12.1800 und
wurde am Neujahrstag 1801 beerdigt.
Pfarrer Becker war ein genauer, selbstbewusster und streitbarer Mann. Er setzte sich
sehr für seine Pfarrei ein und wusste genau, was er wollte und wie er es erreichen
konnte. So setzte er beispielsweise 1773 gegenüber den Zehntherren (v. Braunshorn,
v. Stein-Callenfels, Boos v. Waldeck und v. Bassenheim) den längst fälligen Neubau
der Pfarrkirche durch. Besonders großen Wert scheint er auf Bildung, seine eigene
und die seiner Schülerinnen und Schüler gelegt zu haben und auch die Armen vergaß er nicht.
Am 31.07.1794 brachte er die letzte Fassung seines Testaments zu Papier und am 03.08.
fügte er – ganz offensichtlich unter dem Eindruck der bevorstehenden französischen
Besetzung durch die Truppen Napoleons – einen Nachtrag hinzu. Dieses Testament spricht
eine klare Sprache und berücksichtigt alle Eventualitäten. In 15 Artikeln legte Pfarrer
Becker seinen letzten Willen fest:
1. Er wünschte sich eine standesgemäße, aber nicht prachtvolle Beerdigung.
2. Seine Bibliothek vermachte er der Pfarrei zum Eigentum seines Nachfolgers, der ein Verzeichnis
anlegen sollte. Der Umfang der Bibliothek sollte erhalten bleiben und
solange die Bücher in
„gutem Stand und Gebrauche“ seien, solle sein Name im „gewöhnlichen Jahrgebete“
abgelesen werden.
3. Ebenfalls hinterließ er der Pfarrei diverse Möbel und Gebrauchsgegenstände. Er betonte,
dass er bei seinem Amtsantritt lediglich einen Schrank im Schlafzimmer und eine
Kommode im Fremdenzimmer vorgefunden habe.
4. Die in Mastershausen gekauften Wiesen und Gärten vererbte er der Kaplanei zugunsten einer
Messstiftung für sich und seine Verwandten an jedem Quatember, also viermal pro Jahr.
Ferner wünschte er sich – forderte es aber nicht – dass dem Lehrer der Garten bei der Schule
zur Nutzung abgetreten werde.
5. Mit den übrigen Gütern hatte der Pfarrer schon zu Lebzeiten eine Stiftung errichten wollen.
Damit sollte eine Lehrerin für die Mädchen bezahlt werden. Das war aber von der Gemeinde
vereitelt worden. Um nun aber die Kinder nicht für die Starrköpfigkeit ihrer Eltern büßen zu
lassen, stellte er der Pfarrkirche testamentarisch 500 Reichstaler zu Verfügung. Davon sollten
Papier für die Schüler und vor allem Bücher für die Armen angeschafft werden. Darüber hinaus
sollte es für sonstige Bedürfnisse der Armen verwendet werden. Als Grundstock für
diese Stiftung setzte er Prozesskosten, zu deren Rückzahlung die Gemeinde in allen Instanzen
verurteilt worden war. Um welchen Prozess es sich handelte, wird nicht gesagt. Die Summe sollte
aus dem Vermögen des Pfarrers aufgestockt werden.
6. Pfarrer Becker hatte schon vor Jahren für sich, seine Eltern und seine Familie zu Sevenich für
20 Reichtaler eine Seelenmesse in bar gestiftet. Die jeweils gleiche Summe vermachte er nun zum
gleichen Zweck den Kapellen zu Sosberg, Frankweiler, Niedergondershausen, Liesenfeld und
der Kaplanei zu Herschwiesen. Davon sollten jährlich je 27 Albus an die Kirchendiener
(Deservitoren) und 3 Albus an die Küster ausbezahlt werden.
7. Für seine umfangreiche Verwandtschaft sah er 1.000 Reichstaler vor, deren Aufteilung er präzise
festlegte. Einige Erben wurden ausdrücklich ausgeschlossen, ihnen wurden aber Schulden
erlassen. Die Auszahlung sollte innerhalb von zwei Jahren bar oder innerhalb eines halben Jahres
brieflich erfolgen.
8. Wie 7.
9. Sollten einige Erbberechtigte vor dem Erblasser sterben, so waren deren Kinder anteilig zu
bedenken, jedoch nicht nach Häuptern, sondern nach Stämmen. Entfernte Verwandte schloss er
gänzlich aus.
10. Seinen beiden Vettern, den Minoriten P. Rogatus und Berardus (?) Müller zu Merl und Wesel
vererbte er gemeinsam und dem Überlebenden alleine nutznießlich die Zinsen aus
200 Reichstalern in Höhe von jährlich acht Reichstaler.
Der Kaplan erhielt die Halbscheid seiner Hemden und alle Kleider, soweit er sie tragen möchte.
Den Rest sollte er den Armen geben.
Seiner Base und Köchin, die von Anfang an bei ihm in Diensten stand, vermachte er die Schulden
seines Schwagers J. J. Gaertner, ein ganzes Bett nach eigener Wahl samt Bettlade und zwölf
Leintücher, die Halbscheid des „unverscheidten Leinwandes“, des nach St. Johannistag übrigen
Fleischs, des Fetts samt Butter und der Gefäße in denen diese Dinge aufbewahrt wurden, die
beste Kuh samt drei Malter Korn und drei Malter Hafer.
Die Viehmagd sollte zum Andenken doppelten Lohn und doppeltes „Zugehör“ erhalten.
11. Die Hausarmen der Pfarrei, die nicht betteln gingen und gewöhnlich den dem Pfarrer
zustehenden Zehnten der Früchte zu bekommen pflegten, sollten die Hälfte der vorrätigen und
noch einzuholenden Früchten bekommen. Für die Verteilung bekam jeder Sendschöffe einen
Kronentaler.
Die Minoriten zu Beilstein wurden mit zehn, die dortigen Karmeliten, die Kapuziner zu Bornhoven
und die Franziskaner zu Boppard mit je fünf Reichstalern für eine Hl. Messe bedacht.
Darüber hinaus waren einhundert Reichstaler für Messen durch die Weltgeistlichen der
Umgebung gedacht, die soviel erhalten sollten, wie sie in einem halben Jahr zu verdienen
gedachten. Der Rest sollte an die genannten Klöster verteilt werden.
12. Der Universalerbe bekam ¼ (des Vermögens?), ohne dass den anderen etwas
abgezogen werden sollte, falls kein Viertel mehr übrig blieb.
13. Universalerbe sollte sein Vetter Johannes Müller aus Beltheim sein, Sohn des Stephan Müller
und Onkel mütterlicherseits. Sollte dieser vor ihm sterben, traten seine Kinder an dessen Stelle.
Sollten auch sie tot sein oder das Erbe nicht antreten wollen, sollte es an den ältesten Sohn oder
Enkel väterlicherseits fallen oder aber, falls auch diese nicht in Frage kämen, der Tanten.
14. Falls keiner der Genannten in Betracht kommen sollte, sollte die Schule zu Frankweiler als
Universalerbe eingesetzt werden.
15. Als Testamentsvollstrecker sollte der zu Buch amtierende Pastor fungieren, assistiert von dem
Kaplan zu Mastershausen.
In einem Nachtrag berücksichtigte Pfarrer Becker den Fall, dass bei seinem Tod kein römisch-katholischer
Gottesdienst üblich sein könnte. Dann sollte die Bibliothek zu den genannten Bedingungen „auf Camp bei
Bornhoven“ gebracht werden. Die für die Messen vorgesehenen Summen sollten in diesem Fall auf die unter
7, 8 und 9 bedachten Erben übergehen.
Das Testament von Pfarrer Becker ist eine genealogische Fundgrube, in der 239 Personen genannt werden.
Da sie aber nicht Mastershausen betreffen, werden sie hier ausgespart. Daneben ist aber auch die
Inventarisierung der Bibliothek und der Wiesen nach seinem Tod hoch interessant. Der Buchbestand
führt 762 Titel auf, von denen heute noch ein Großteil vorhanden ist und zurzeit archiviert werden.
Pfarrer Becker muss auch ein sparsamer und wirtschaftlich denkender Mensch gewesen sein. Immerhin
vererbte er dreißig Wiesen. Sie werden in einem Inventar vom 02.05.1801 zusammen mit den jeweiligen
Grenznachbarn aufgeführt.
Die von Pfarrer Johann Joseph Becker vererbten Wiesen
|
Flur |
Grenznachbarn
|
1. |
In der niedern Wies |
Johann Peter Wendling, oben
|
2. |
Dto., stoßt an den Sentenbruch |
Johann Peter Goergen, unten
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3. |
An der Bach unter der Brück |
Philip Christ, oben
|
4. |
Dto., etwas tiefer herunter, gehet über die Bach
|
Johann Peter Hoff, unten
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5. |
Dto. |
Peter Schmitz, unten |
6. |
Auf breiten Rech |
Peter Schmitz, unten
|
7. |
In der ..lauzbach |
Anton Goergen, oben;
unten der Berg
|
8. |
Auf der Stiehlen
|
Christian Metzen
|
9. |
Auf der Hohl |
Johann Meinertz, unten
Johann Georg Hammes, oben
|
10. |
Unter dem Dorf |
Johann Peter Wendling, oben
|
11. |
Ober dem Dorf |
Stoßet auf den Garten des Peter Sax,
gehet längst der Hecke, termt oben Johannes Goergen
|
12. |
Im Gaspel
|
Philip Christ, unten
|
13. |
Dto. |
Anton Goergen, oben
|
14. |
Dto. |
Johann Hoff, unten
|
15. |
Dto. unter der Brück |
Johann Adam Adams, oben
|
16. |
Im Dumbruch in Erzwiesen |
Christian Metzens
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17. |
Dto., stoßt an Kühnenburgen |
Philip Christ, unten
|
18. |
Auf dem Hoßacker im Halgart |
Peter Hames Erben, einerseits
|
19. |
Dto. |
Johann Hermes
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20. |
Dto., ober der gemeinen Aspel |
Jacob Hillen, oben
|
21. |
Dto. |
Christian Metzen
|
22. |
Im Oberfahl |
Johann Goergen, oben
|
23. |
Dto. |
Johann Baur, unten
|
24. |
Dto. |
Johan Nikolaus Olbermann
|
25. |
Dto., gehet über die Bach |
Johann Hansen von Sosberg, unten
|
26. |
Zum Kirspel in der Heckerwies |
Anna Pirschinger, oben
|
27. |
Dto. |
Peter Schmitz, einerseitss
|
28. |
Zum Dumbrich |
Johann Hermes, oben
|
29. |
Dto. |
Gemeinde Mastershausen, unten
|
30. |
Ein Triesch daselbst |
Gemeinde, obens
|
Petershäuserhof