Auf dem Hunsrück besaß das ehemalige adelige Norbertinerinnenkloster Maria Engelport
mehrere Höfe, die vorwiegend zur Ausstattung eines Altares und für Jahresmessen gedacht
waren. Die beiden Höfe zu
Mörsdorf und
die Beziehung zwischen Gemeinde und Konvent wurden bereits an anderer Stelle kurz
abgehandelt. Daher wird dieser Ort hier ausgespart. Auch über den zur Gemeinde Treis
gehörenden
Beurenhof
wurde bereits ausführlich berichtet. Mit dem vorliegenden Band
soll daher eine kurze Übersicht über den Besitz des Konvents auf dem Vorderhunsrück
gegeben werden, der andernorts nicht Gegenstand einer eigenständigen Abhandlung ist.
Etliche Hunsrückgüter Engelports gehen auf eine Schenkung des Stifterehepaares Philipp
v. Wildenberg und Irmgard v. Braunshorn zurück. Sie übertrugen dem Konvent nämlich am
14.09.1264 zur Feier eines Anniversars ihren Hof in Lieg, Güter in Dommershausen und
in Eveshausen sowie Weinberge und Zinsen in Nuwegen bei Bacharach. Dieser und weiterer
Besitz wurde den Chorfrauen am 02.10.1275 zusammen mit weiteren Gütern bestätigt. Da
es sich um adelige Stifter handelte, blieben die Güter freiadelig, d. h. von Steuern
weitgehend unbelastet. Nur an die Rheinische Reichsritter- schaft mussten geringe
Abgaben gezahlt werden.
Vor allem nach der Teilung des Dreiherrischen zwischen Kurtrier, Zweibrücken und
Metternich kam es Ende des 18. Jahrhunderts zu Irritationen bezüglich der Besteuerung.
Bisher steuerfreie Güter wie Lieg und Petershausen sollten plötzlich besteuert werden.
Teilweise wußte der Konvent, der in allen drei Hoheitsgebieten Besitz hatte, nicht
einmal, an wen die Steuer abzuführen war, und ob sich die Institutionen gegenseitig
austauschten. Aber selbst die offiziellen Amtsstuben konnten nicht immer befriedigende
Auskunft erteilen. Oft war die Rechtsunsicherheit größer als vor der Teilung.
Anfang 1787 erkundigte sich Kurtrier nach Lage und Rechtsstatus der Engelporter Güter,
denn man strebte an, auch den freiadeligen Besitz zu besteuern. Eine zusätzliche
Steuer hätte für Engelport große Verluste bei den Hunsrückgütern bedeutet. 1787 zahlte
man beispielsweise für die Gefälle zu Petershausen, Lieg, Mörsdorf und Treis nur fünf
rheinische Gulden jährlich an die Reichsritterschaft, »wenn kein Türkenkrieg« ist. Die
Einführung der Simpelsteuer für die freiadeligen Güter hätte jedoch eine Belastung von
100 Reichstalern, also das 45fache des bisherigen Satzes, bedeutet.
Für 24 Simpel im Obererzstift Trier waren ohnehin 81 Reichstaler und 7½ Albus veranschlagt.
Kein Wunder also, daß der Prior darin den Untergang Engelports sah. Dass dieser dann
sieben Jahre später von einer ganz anderen Seite, nämlich den Franzosen, eingeläutet
wurde, konnte er damals noch nicht ahnen.
Am 02.12. des Jahres 1787 teilte die Ritterschaft zu Koblenz mit, dass eine neue
kurtrierische Forstordnung ergangen sei, die vorsehe, daß auch die zwischen den
nicht adeligen Wäldern liegenden ritterschaftlichen Besitzungen des Adels besteuert
würden. Man erwartete die Einwände der Betroffenen, worauf der Konvent seine freiadeligen
Wälder schätzen ließ.
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Inhalt
Einleitung 5
Danksagung 7
Anniversarienstiftung (v. Wildenberg – v. Braunshorn) 8
Altstrimmig 9
Bacharach (Nuwegen) 12
Dommershausen 12
Eveshausen 12
Frankweiler 13
Honshausen 17
Lieg 18
Petershausen 24
Zweiflaumen 28
Abkürzungen 29
Maße, Gewichte, Währungen 29
Literatur 30
Lieferbare Titel 31
Zur Geschichte von Kloster Maria Engelport
Band XI: Engelporter Besitz auf dem Vorderhunsrück
Erftstadt-Lechenich 1999; ISBN 3-927049-29-8; 48 S.; 3,00 €
Güter auf dem Maifeld
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Bezug zu Mörsdorf