Hin und wieder geriet das beschauliche und gottesfürchtige Leben der Engelporter Chorfrauen – nicht nur durch Kriege – in Unordnung. Für Außenstehende ist es sicher schwer, sich in die Emotionslage einer Chorfrau hineinzuversetzen, die schon als Kind oder Jugendliche in ein Kloster gebracht wurde, ohne Aussicht darauf, dieses je wieder verlassen zu dürfen, selbst kaum zu Besuchen der Verwandtschaft. Wir kennen zwei Fälle, in denen das zu schwerwiegenden Konflikten führte, wobei man stets eine der damaligen Zeit entsprechende Lösung fand.

Mit 15 Jahren war Josepha v. Otten, in das adelige Prämonstratenserinnenkloster Ellen im Kreis Düren eingetreten. Nach 20 Jahren Ordenszugehörigkeit – davon zehn Jahre als Vorsängerin – floh sie im August 1792 nach Engelport. Hier nahm man sie gerne auf, da es an Chorschwestern mangelte. Auch die Ordensoberen in Hamborn und Steinfeld signalisierten zunächst ihre Zustimmung, zogen sie später aber wieder zurück. Die Schwester hatte solch große Angst, dass sie für den Fall, nach Ellen zurückgeschickt zu werden, sogar mit Selbstmord drohte. Auch war sie bereit, auf das aktive und passive Wahlrecht in Engelport zu verzichten. Sie wollte lediglich zum Chordienst zugelassen werden. Die Fluchtmotive sind darin zu suchen, dass die Chorfrau offenbar von Prior, Meisterin und Mitschwestern jahrelang massiv schikaniert worden war. Sie war, wie man heute sagen würde, gemobbt worden.

Trotz der Drohung mit dem Freitod kehrte Josepha v. Otten nach Ellen zurück. Dort hielt sie sich während der Besetzung durch die französischen Truppen im Oktober 1794 bis zur Aufhebung des Klosters am 13.08.1802 auf. Ende 1802 wohnte sie in Hürtgenwald-Gey.

Während uns die Fluchtmotive dieser Chorfrau bekannt sind, bleibt unklar, was eine andere Prämonstratenserin bewog, den Orden ganz verlassen zu wollen. Am 21.11.1660 hatte Maria Katharina Schenk v. Nidecken nach zweijährigem Noviziat ihr ewiges Gelübde in Engelport abgelegt. Damit stand ihr Entschluss fest, bis zum Tode ein Gott geweihtes Leben zu führen. Irgendwann muss sie aber festgestellt haben, dass sie sich geirrt hatte, denn 1676 beabsichtigte sie, wieder auszutreten. Der am 06.10. eigens angereiste kurfürstliche Kommissar machte ihr jedoch klar, dass ein Gelübde gemäß Tridentinischem Konzil (1545-1563) nach fünf Jahren nicht mehr aufgehoben werden könne. Dann erlegte er der Professe im Beisein des Priors und des gesamten Konvents »ewiges Stillschweigen« bezüglich des Falles auf. So fügte sie sich schließlich in ihr Schicksal und gelobte, dass sie »ihr Gelübdt mit der Gnaden Gottes zu halten willig were«. So einfach war die Welt damals scheinbar wieder in Ordnung zu bringen.

Ganz zufriedenstellend war das Ergebnis aber wohl nicht ausgefallen, denn drei Jahre später wurde die Klosterfrau am 02.07.1679 von dem Steinfelder Prälaten im Austausch gegen zwei Chorfrauen aus den Klöstern Ellen und Essig versetzt und lebte noch zwanzig Jahre. Am 14.10. wird ihrer im Totenbuch des Klosters Engelport gedacht. Es geht daraus jedoch nicht hervor, ob sie wieder dorthin zurückgekehrt war.

Die Versetzung von Chorfrauen in andere Klöster war nicht ungewöhnlich. So bat der Steinfelder Abt Balthasar von Panhausen 1596 den Trierer Kurfürsten darum, Engelporter Klosterfrauen in das Kloster Meer bei Neuss versetzen zu dürfen, um die dortige neue Meisterin zu unterstützen. Sie war nämlich ganz alleine, nachdem das Kloster im Krieg verwüstet worden war, einige Chorfrauen gestorben und andere »zu verfuhrerischer Religion außgetretten« waren. Bei Maria Katharina Schenk v. Nidecken ist allerdings eine Strafversetzung oder eine Versetzung auf eigenen Wunsch zu vermuten.

Auch anderen Chorfrauen diente Engelport als Zufluchtsstätte. Um 1501 war beispielsweise Apollonia Keßler v. Sarmsheim, Meisterin des Klosters Gommersheim, von ihrem Vetter, dem kurpfälzischen Amtmann von Gau-Odernheim, aus ihrem Heimatkloster vertrieben worden. Auf ihrer Flucht hatte sie sich zunächst in Besselich und dann in Keppel aufgehalten. In Engelport wirkte sie schließlich als Novizenmeisterin, das heißt, sie bildete den Nachwuchs aus. Von hier aus teilte sie dem Arnsteiner Abt am 08.05.1523 mit, dass sie es wegen der Sickingischen Fehde nicht wage, in ihr Heimatkloster zurückzukehren. Das war ein Tag nachdem der Ritter Franz von Sickingen (1481-1523), der Initiator der Fehde, bei der Belagerung seiner Burg Nanstein bei Landstuhl gestorben war. Offenbar kehrte Apollonia Keßler v. Sarmsheim bald darauf wieder in ihr Heimatkloster zurück, denn dort scheint sie gestorben zu sein.

Ein halbes Jahrhundert später suchte eine andere Oberin in Krisenzeiten Schutz in Engelport, obwohl sie einem anderen Orden, nämlich den Zisterzienserinnen, angehörte. Bis auf die Äbtissin hatte sich nämlich damals der gesamte Kumbder Konvent reformieren lassen. Dorothea v. Metzenhausen wurde »ein ziemlich ehrlich Leibgeding« verordnet, mit dem sie auch zufrieden war. Sie zog sich nach Dezember 1561 an den Flaumbach zurück und erklärte dort am 04.12.1562, dass sie vor dem geistlichen Gericht zu Trier auf die Kumbder Klostergefälle geklagt habe. In Kumbd war sie erstmals am 06.03.1550 erwähnt worden, und 1567 war sie über 60 Jahre alt. Sie soll auch in dem Kloster Himmelpforten (Schweinheim) gewesen sein, wo eine ihrer Nichten als Meisterin belegt ist. Aber auch in Engelport lebten im Laufe der Jahrhunderte mehrere Mitglieder des Hunsrücker Adelsgeschlechtes. Jedenfalls starb sie 1575 in Engelport und man gedachte ihrer dort am 06.02.



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