Neu gegründete Pfarreien, aber auch Stifter und Klöster, wurden oft dadurch finanziert,
daß sie den Zehnt bestimmter Ländereien einziehen durften. So stand dem Stift Karden
der Zehnt aus Treis zu. Auch Engelport mußte diesen Zehnt von allen seinen Besitztümern
auf Treiser Gemarkung abliefern.
Eine erste urkundliche Erwähnung hinsichtlich dieser Verpflichtung ist von 1279
überliefert. Am 09. September diesen Jahres verglichen sich Engelport und das Kapitel
zu Karden hinsichtlich des Zehnten zu Treis. Der Trierer Archidiakon und Probst zu
Karden Heinrich von Bolanden, der Dekan und das gesamte Kapitel bekundeten, daß der
Konvent zu Engelport von allen Erträgen – einschließlich des Viehfutters – der von
ihm in Treiser Gerechtigkeit bereits bebauten und künftig nutzbar zu machender Felder
den Zehnten abzuliefern habe. Das Kapitel kam dem Konvent jedoch entgegen und versprach,
ihm jährlich im Gegenzug sechs Simmer Korn und sechs Simmer Spelz frischen Treiser
Maßes zu zahlen und ihm darüber hinaus die Hälfte des Zehnten aus dem Viehfutter des
Engelporter Hofes »
ahn zwe˙ flaum« zurückzuerstatten.
Gut vierhundert Jahre später wurde am 23.06.1706 ein neuer Vertrag geschlossen. Zwölf
Jahre lang sollte Engelport jährlich in Anerkennung des Zehnten auf eigene Kosten gegen
St. Martin zehn Malter trockenen und guten Weizenkorns und zwölf Scheffel teils Wiezenmehl,
teils Spelz in den Kornspeicher des Stiftes Karden liefern. Nach Ablauf dieser Frist
könne der Vertrag von beiden Seiten gekündigt und der Zehnt müsse dann wie früher
gezahlt werden.
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