Engelport besaß in Valwig und auf dem Valwigerberg mehrere Weinberge, die ihm Gönner im
Laufe der Jahrhunderte zugedacht hatten. Die erste Schenkung datiert vom 22. November 1289.
An diesem Tag stiftete Gertrud, die Witwe des Ritters Emericus von Caldenborn, dem Kloster
zusammen mit ihrem Sohn Embrico all ihr Erbgut. Die Nutznießung stand ihrer Tochter
Mechtildis im Kloster Engelport zu. Später kamen weitere Stiftungen und Ankäufe hinzu,
wobei es sich meist um Weinberge und Weinzinsen handelte. Ebenfalls gehörte ihm dort ein
Hof, auf dem jährlich im November Dingtag gehalten wurde. Am 11. Januar 1309 wurden dem
Kloster nämlich in einem Schiedsspruch zwei Drittel des Cornely-Gutes zuerkannt. Diesen
Hof besaß es noch bis zur Veräußerung durch die Franzosen Anfang des 19. Jh.
Die zahlreichen Kauf-, Schenkungs-, Tausch- und Pachtverträge waren aus heutiger Sicht
in ihren Ausführungsbestimmungen häufig sehr vage abgefaßt. Zudem konnten sie bei einem
Wechsel in der Führungsspitze nicht immer alle erinnert werden, denn tradierte Rechte
und Pflichten wurden häufig nur mündlich weitergegeben, zumal wenn die entsprechenden
Unterlagen in den zahlreichen Kriegen verlorengegangen waren. Daher waren Streitigkeiten
wegen Pacht- oder Zinsleistungen nicht ungewöhnlich. Kam es dann zum Streit, flammte
dieser oft immer wieder auf, auch wenn er vorübergehend geschlichtet werden konnte.
Ein solcher Vorgang ist uns aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts überliefert.
Dem Bruttiger Pfarrer stand aus dem Klosterbesitz auf dem Valwigerberg jährlich ein
Zins von einem Fuder Wein - also 960 l - zu. Diesen Wein hatte Engelport aus einem
ganz bestimmten Weinberg, dem »
Schierwelebersch«, zu liefern. Woher diese Verpflichtung
rührte, ist nicht überliefert. Möglicherweise geht sie auf eine Schenkung an das Kloster
zurück, die mit einer partiellen Nutznießung durch den Pfarrer verknüpft worden war.
Denkbar ist aber auch, daß die Abgabe mit den etwas verworrenen Zehntverhältnissen in
Valwig zusammenhängt. An diesem Zehnt hatte nämlich auch der Bruttiger Pastor teil.
Der hier interessierende Weinzins reicht bis in das 15. Jahrhundert zurück, denn aus
dem Fragment eines Aktenstückes geht hervor, daß dieses Fuder Wein schon an den 1501
verstorbenen Pfarrer Servatius Hausmann geliefert worden war. Es ist darin vermerkt,
daß sich in seinem Nachlaß ein entsprechender Hinweis fand. Demnach war der Weinzins
traditionell aus den »
Schirvelbergen« als Ganzes auf einmal zu liefern. In demselben
Aktenstück wird auch auf die Renovation der Einnahmen des Mathias Humphen hingewiesen.
Dieser Bruttiger Pfarrer und Zeller Landdechant hatte darin 1519 die Weinlieferung
ebenfalls vermerkt.
Im Laufe der Jahre scheint man in Engelport vergessen zu haben, warum dieser Weinzins
jährlich zu liefern war. Das Kloster vernachlässigte seine diesbezügliche Verpflichtung
nämlich, und so entwickelte sich eine Auseinandersetzung, die sich über mehr als ein
halbes Jahrhundert hinziehen sollte. 1544 sah sich die Trierer Kurie deshalb genötigt,
beide Parteien zu einer Anhörung vorzuladen. Am 5. August 1545 verhandelten dann auf
der Burg zu Cochem erstmals sechs Schiedsleute in dieser Sache. Es waren die Unterhändler
Johannes Castener, kurfürstlicher Sekretär als Obmann, Petrus Jacobi, Kellner zu Cochem,
Nikolaus Heimans, Pastor zu Beilstein, Bechtolff Merckle, Vogt zu Bruttig, und Johannes
Roden von Cochem. Der Konvent hatte seinen Prior Heinrich van Nuys mit der Wahrung
seiner Belange »
in der irrigen Sache so sich zwischen uns und dem würdigen Herren
Jakoben Pfarrherrn zu Prutich ... zugetragen« betraut und »
mit unserm gutten Willen
und Vorsatz« nach Cochem entsandt.
Das Schiedsgericht urteilte zugunsten des Bruttiger Pastors Jakob Meürer. Es wurde
entschieden, daß das Kloster Engelport verpflichtet sei, dem Pleban »
... jerlich
[zu] handreichen und lieberen ein gucht fod Weins zu Valwich in ihren Hof daselbst
aus den Schirbeln Bergen ... wie bys uff heutich [Tag] von den Vorfarn geben und
gelieberet ist worden.«
Der Prior willigte ohne Protest ein; die vorgelegten Auszüge müssen also sehr überzeugend
gewesen sein. Für die zwei noch ausstehenden Fuder sollte das Kloster dem Geistlichen
28 Gulden Cochemer Währung als Entschädigung zahlen. Er wurde ermächtigt, sich ein
Fuder Wein aus dem Konventshof in Fankel zu holen, falls dies nicht bis Weihnachten
geschehe.
Für einige Zeit scheint sich das Kloster an den Schiedsspruch gehalten zu haben. Aber
schon 1567 muß es erneut zu einer Unstimmigkeit gekommen sein, da der Schreiber Johann
von Ulmen am 17. Oktober diesen Jahres eine Abschrift des Dokumentes von 1545 anfertigte.
Dies deutet darauf hin, daß das Dokument vor Gericht benötigt wurde. Am 13.12. 1572
fand in Wittlich schließlich eine weitere Verhandlung in dieser Angelegenheit statt,
in der gegen die von dem Kloster angestrebte Befreiung von dem »
Winzerzoll« entschieden
wurde. In Engelport regierte inzwischen eine andere Meisterin, und bei den Prioren
hatte es mehrere Wechsel gegeben. Der Begünstigte war indessen noch derselbe wie 1545,
der seinen Namen latinisiert hatte und sich auch Jacobus Latomus nannte. Einzelheiten
bezüglich der Auseinandersetzung sind aus diesem Jahr nicht bekannt.
Aber gegen Ende des Jahrhunderts flammte der Streit erneut auf. Inzwischen war Leonhard
Pfalzel als Bruttiger Pleban eingesetzt worden, der bei der Wahrung seiner Interessen
rigider als seine Amtsvorgänger agierte. Er hatte im Herbst kurzerhand das ihm zustehende
Faß Wein mit Arrest belegt.
Dagegen protestierte das Kloster Engelport am 11.11.1598 bei dem geistlichen Gericht
zu Trier. Der Pfarrer begründete den Arrest zwei Tage später folgendermaßen:
1. Das Kloster sei verpflichtet, jährlich ein Fuder guten Weines zu liefern.
2. Das Kloster müsse den Wein aus dem Valwigerberg, und zwar aus dem »
Schirwelweinberg«
liefern.
3. Das ganze Fuder müsse auf einmal geliefert werden. 4. Am 13. Oktober habe
das Kloster drei halbe Fuder im Schirweleberg gelesen, aber in sein Faß nur 18 bis
24 Sester geschüttet und erst am 31. Oktober aufgefüllt, als der erste Most schon zu
gären begonnen habe. Dadurch sei der Wein verschlechtert worden. Er verlange aber das
Fuder Wein aus dem »
Schiewelsberg« oder den Wert eines guten Fuders.
Die Forderung, der Wein müsse aus gerade diesem Weinberg stammen und der wiederholte
Versuch des Klosters, sich dieser Schuld zu entledigen, sind gut nachvollziehbar.
Schließlich handelt es sich bei dem »
Schierwelebersch« um eine Spitzenlage, die nur
schwer zu bebauen ist und inzwischen teilweise brach liegt. Am 18. März 1599 verhandelten
kurfürstliche Räte die Angelegenheit im Beisein beider Parteien, und am folgenden Tag
wurde das Urteil verschickt. Bei der Urteilsfindung stützte man sich auf die vorangegangenen
Verhandlungen von 1545 und 1572. Es blieb dabei, daß das Kloster den Wein zu liefern
hatte. Um Schaden von dem Gläubiger abzuwenden, mußte »
... wie bald er sein Faß gelegt,
dasselb nacheinander aufgefüllt werden ...«.
Aus den beiden nächsten Jahrhunderten liegen keine Nachrichten in dieser Angelegenheit
vor. Daher ist zu vermuten, daß sich Engelport an den Schiedsspruch gehalten hat. Die
Selbstverständlichkeit, mit der der Prior Dionysius Schüppen 200 Jahre später die
Lieferung des Weins an den Bruttiger Pastor in seinem Tagebuch, stützt dies. Es ist
zu lesen: »
1788 ist ein guther Herbst gewesen. Das Kloster hat damals gemacht in allen
Orthschaften 40 Fuder und 4 Ohm. ... Das Fuder, so an Herrn Pastor von Bruttig abgegeben
wird, ist mitgerechnet.« Im nächsten Jahr fiel der Ertrag dann wesentlich schlechter
aus: »
Zu Valwig haben wir dem Herrn Pastor zu Bruttig nur zwey Ohm in Natura liefern
können« und »
...die anderen vier Ohmen sind ihm zahlt worden f 20 Reichsthaler, und
4 albus ...«.
Hätte auch nur ein geringer Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Anspruches bestanden,
so hätte der in Vertragsangelegenheiten immer sehr kritische und gewissenhafte Dionysius
Schüppen die Lieferung bzw. Auszahlung mit Sicherheit verweigert. Im nächsten Jahr
konnte Engelport dann übrigens wieder eine üppige Weinlese verbuchen; denn 1790 machte
das Kloster »
... zu Valwig nebst des Herrn Pastoren zu Bruttig noch ein Fuder und
5 Ohmen«.
Letztmals wurde am 13.11.1801 von dem Probst zu Ebernach eine Abschrift der Urkunde
von 1599 angefertigt. Diese dürfte im Rahmen der Versteigerungsvorbereitungen der
Klostergüter durch die französischen Behörden erforderlich gewesen sein.
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