Es ist ein großer Glücksfall, daß das Engelporter Archiv trotz mehrfacher Heimsuchung
durch diverse Söldnertruppen im Laufe der Jahrhunderte nicht gänzlich verlorenging
und etliche Originalurkunden und Aktenbände überliefert sind. Da jedoch bei weitem
nicht alle Originalurkunden erhalten sind, ist das im Bistumsarchiv Trier unter der
Signatur 95/ 129 in Leder gebundene Kopiar, das den dritten und vierten Teil des
Engelporter Archives beinhaltet, von ganz besonderem Wert für die Geschichtsforschung.
Es wurde 1673 angelegt und später fortgeführt. Der dritte Teil umfaßt die Moselgüter,
während der vierte Teil Urkundenabschriften zum Braunsbergischen Erbe und zu einer
Schuldverschreibung des Klosters Ravengiersburg beinhaltet.
Das dem vorliegenden Band zugrundeliegende Kopiar stellte ursprünglich einen Teil
eines umfangreicheren Werkes dar. Teil 2 des sogenannten »
Engelpfortischen Archiv˙«
umfaßte Urkundenabschriften der Klostergüter auf dem Hunsrück und in der Eifel.
Dieser Band scheint Anfang des Jahrhunderts noch existiert zu haben, ist seither
jedoch verschollen, auch wenn immer wieder darauf hingewiesen wird, er befinde sich
im Klosterarchiv.
Teil 3 des Kopiars berücksichtigt insgesamt 130 Urkunden und Verträge aus den Jahren
1264 bis 1674 und einige wenige Ergänzungen aus dem 18. Jh. In erster Linie beziehen
sich die Einträge auf den Weinbau in 17 Moselorten. Aber auch Ölzinsen und andere
Betreffe sind darin zu finden. Für die vorliegende Arbeit wurden in der Einleitung
auch die noch existierenden Urkunden berücksichtigt.
Mit mehreren hundert Namen und Orten bildet das Kopiar auch eine bedeutende
personengeschichtliche Quelle, mit deren Hilfe sich etliche Stammbäume des Adels
von Hunsrück, Eifel und Mosel vervollständigen lassen, sowie solche bürgerlicher
Familien. Aber auch die Reihen von Würdenträgern oder Amtspersonen konnte mitunter
ergänzt werden. So läßt sich nun beispielsweise der erste Valwiger Pfarrer im Jahre
1344 nachweisen.
Das durchgehend paginierte Kopiar enthält etliche Leerseiten, die für spätere Einträge
vorgesehen, aber nie dafür genutzt wurden. In der Transkription wurde die Numerierung
des Originals beibehalten.
Bei der Transkription wurde ferner auf eine möglichst buchstabengetreue Wiedergabe
geachtet. Dennoch mußte hin und wieder davon abgewichen werden, da im Original mitunter
z. B. der Übergang zwischen Groß- und Kleinschreibung verschwimmt. Häufig wird nicht
eindeutig zwischen »
d« und »
dt« am Wortende differenziert. Daher wurde z. B. generell
»
und« statt »
undt« geschrieben. Auch ein gelegentlich vom Chronisten verwendeter accent
aigu auf dem »
ú« wurde weitgehend ignoriert. Der Authentizität halber wurden auch
offensichtliche Fehler übernommen. Zweifelsfälle sind durch geschlängelte Unterstreichungen
gekennzeichnet.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß mitunter der Eindruck entstehen kann,
Engelport sei von Schenkungen überhäuft worden. Dies trifft nicht zu. Meist handelte
es sich bei dem Gütererwerb um ganz normale Käufe. In der Anfangszeit allerdings treffen
wir häufig auf echte Stiftungen. Dies rührt einerseits daher, daß bis zum Tridentinischen
Konzil eine Chorfrau zu ihrer finanziellen Absicherung Güter oder Renten in das
Klostervermögen einzubringen hatte, deren Nutznießerin sie zeitlebens war, die aber
nach ihrem Tod in das Vermögen des Konventes übergingen.
Andererseits waren es gerade die Stifterfamilien, die ein natürliches Interesse daran
hatten, die Stiftung ausreichend abzusichern. Darüber hinaus sicherten sie und viele
andere Menschen sich selbst durch Meßstiftungen ein ewiges Andenken.
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