Es ist ein großer Glücksfall, daß das Engelporter Archiv trotz mehrfacher Heimsuchung durch diverse Söldnertruppen im Laufe der Jahrhunderte nicht gänzlich verlorenging und etliche Originalurkunden und Aktenbände überliefert sind. Da jedoch bei weitem nicht alle Originalurkunden erhalten sind, ist das im Bistumsarchiv Trier unter der Signatur 95/ 129 in Leder gebundene Kopiar, das den dritten und vierten Teil des Engelporter Archives beinhaltet, von ganz besonderem Wert für die Geschichtsforschung. Es wurde 1673 angelegt und später fortgeführt. Der dritte Teil umfaßt die Moselgüter, während der vierte Teil Urkundenabschriften zum Braunsbergischen Erbe und zu einer Schuldverschreibung des Klosters Ravengiersburg beinhaltet.

Das dem vorliegenden Band zugrundeliegende Kopiar stellte ursprünglich einen Teil eines umfangreicheren Werkes dar. Teil 2 des sogenannten »Engelpfortischen Archiv˙« umfaßte Urkundenabschriften der Klostergüter auf dem Hunsrück und in der Eifel. Dieser Band scheint Anfang des Jahrhunderts noch existiert zu haben, ist seither jedoch verschollen, auch wenn immer wieder darauf hingewiesen wird, er befinde sich im Klosterarchiv.

Teil 3 des Kopiars berücksichtigt insgesamt 130 Urkunden und Verträge aus den Jahren 1264 bis 1674 und einige wenige Ergänzungen aus dem 18. Jh. In erster Linie beziehen sich die Einträge auf den Weinbau in 17 Moselorten. Aber auch Ölzinsen und andere Betreffe sind darin zu finden. Für die vorliegende Arbeit wurden in der Einleitung auch die noch existierenden Urkunden berücksichtigt.

Mit mehreren hundert Namen und Orten bildet das Kopiar auch eine bedeutende personengeschichtliche Quelle, mit deren Hilfe sich etliche Stammbäume des Adels von Hunsrück, Eifel und Mosel vervollständigen lassen, sowie solche bürgerlicher Familien. Aber auch die Reihen von Würdenträgern oder Amtspersonen konnte mitunter ergänzt werden. So läßt sich nun beispielsweise der erste Valwiger Pfarrer im Jahre 1344 nachweisen.

Das durchgehend paginierte Kopiar enthält etliche Leerseiten, die für spätere Einträge vorgesehen, aber nie dafür genutzt wurden. In der Transkription wurde die Numerierung des Originals beibehalten.

Bei der Transkription wurde ferner auf eine möglichst buchstabengetreue Wiedergabe geachtet. Dennoch mußte hin und wieder davon abgewichen werden, da im Original mitunter z. B. der Übergang zwischen Groß- und Kleinschreibung verschwimmt. Häufig wird nicht eindeutig zwischen »d« und »dt« am Wortende differenziert. Daher wurde z. B. generell »und« statt »undt« geschrieben. Auch ein gelegentlich vom Chronisten verwendeter accent aigu auf dem »ú« wurde weitgehend ignoriert. Der Authentizität halber wurden auch offensichtliche Fehler übernommen. Zweifelsfälle sind durch geschlängelte Unterstreichungen gekennzeichnet.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß mitunter der Eindruck entstehen kann, Engelport sei von Schenkungen überhäuft worden. Dies trifft nicht zu. Meist handelte es sich bei dem Gütererwerb um ganz normale Käufe. In der Anfangszeit allerdings treffen wir häufig auf echte Stiftungen. Dies rührt einerseits daher, daß bis zum Tridentinischen Konzil eine Chorfrau zu ihrer finanziellen Absicherung Güter oder Renten in das Klostervermögen einzubringen hatte, deren Nutznießerin sie zeitlebens war, die aber nach ihrem Tod in das Vermögen des Konventes übergingen.

Andererseits waren es gerade die Stifterfamilien, die ein natürliches Interesse daran hatten, die Stiftung ausreichend abzusichern. Darüber hinaus sicherten sie und viele andere Menschen sich selbst durch Meßstiftungen ein ewiges Andenken.



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