Einige Jahre vor Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges kauften die Jungfrauen vom
Flaumbach 1603 ein Hofhaus in der »
leubgassen ahn der Moselen zwischen peter pörsch
oben zu und Hanßen arends unden zu gelegene behausungh sampt ihrem darzu gehörigem
bezirck, Kelterhauß und darin stehendem Kelter, auch alleß waß in solcher behausungh
und Kelter Hauß vernägelt ist«. Am 23. Oktober wurde ein entsprechender Vertrag zwischen
den Verkäufern, dem »
edlen und ehrenfesten« Karl Wimpfflingh und dessen Eehfrau Katharina
Schwänin, und dem Konvent Engelport geschlossen.
Der Kaufpreis betrug 500 Gulden Koblenzer Währung, eine Zulast Wein und einen von
mehreren Jahren ausstehenden auf dem Hof der Verkäufer zu Binningen »
im Naßer Kirspell
[haftenden] ahn S. Willibrordi tagh iahrligs falligem Korn Zinß«. Dieser rückständige
Zins wurde zwar erlassen, mußte aber in den folgenden Jahren wieder gezahlt werden.
Im Laufe der Kaufverhandlungen stellte sich heraus, daß das Haus mit einer »
dienßbarkeit
unßerem gnädigen Churfürsten Herren zue Trier« behaftet war. Diese sagten die Verkäufer
zu, abzutragen. Scheinbar übertrugen sie den auf dem Treiser Haus lastenden Zins auf das
von ihnen selbst genutzte Wohnhaus in Karden . So jedenfalls läßt sich der Text einer
Urkunde vom 03.07.1627 interpretieren.
Möglicherweise war es der 1603 gekaufte Hof, der 1624 im Dreißigjährigen Krieg von
den »
Schwedischen« abgebrannt wurde und identisch mit dem Haus in der »
La˙gassen be˙
dem Brunnen«, von dem dem Kloster noch Ende des 18. Jahrhunderts ein Zins zustand,
obwohl es ihm längst nicht mehr gehörte.
Am 02.04.1780 trug der Treiser Bürger Karl Steffes dort einen jährlichen Geldzins von
15 Albus, 2 Denare auf ewig mit 15 rheinischen Gulden und 9 Albus ab. An demselben Tag
trug auch sein Sohn Peter mit drei rheinischen Gulden auf ewig einen Jahreszins von
drei Albus ab, der auf einer Wiese »
in der Dimbach« lag. Andere Bürger aber weigerten
sich, den Zins überhaupt zu bezahlen. Das Haus hatte mehrfach den Besitzer gewechselt
und nicht bei jedem Verkauf war auf die Verpflichtung gegenüber Engelport hingewiesen
worden. So verweigerte 1786 Jakob Petri einen Zins von vier Albus »
von einem Wohnhauß
in der La˙gasse zu Thre˙s«, weil in seinem Kauf- und Tauschbrief von einem solchen Zins
nicht die Rede sei.
Wieder einmal erwies es sich als vorteilhaft für das Kloster, viele Details aufgezeichnet
und archiviert zu haben. So konnte der Prior dem Zinspflichtigen anhand alter Register
aus den Jahren 1714, 1716 und 1727 sowie 1767 nachweisen, »
daß er diesen Zinß fre˙lich
wohl an das Kloster Engelport zu entrichten schuldig se˙e,« denn der Grund und Boden
des Wohnhauses in der Laygasse gehörte dem Kloster und schließlich könne niemand etwas
verkaufen oder vertauschen, was ihm nicht gehöre. Aus den Aufzeichnungen erfahren wir,
daß das Haus zwischenzeitlich Martin Heins und Johann Peter Ringel gehört hatte.
Letzterer hatte es teils verkauft und teils gegen ein anderes Wohnhaus in der Fischergasse
vertauscht.
Das Hofhaus muß in der Nähe der Mosel – im unteren Drittel der Laygasse - gestanden
haben, da es hochwassergefährdet war. 1783/ 84 war ein harter Winter und um den
22. Februar 1784 stieg der Pegel so hoch, daß »
groser Schrecken, und Schaden erfolget
ist«. In einigen Moselorten wurden ganze Häuser weggeschwemmt. Das Wasser stieg so hoch,
»
daß es um dre˙ oder 4 Schuhe noch höher gewesen ist, als in dem Jahr 1740«. Wäre
es noch vier oder fünf »
Schuh« höher gestiegen, dann wäre es »auf den Engelportener
Speicher zu Thre˙s gekommen«.
Am 07.03.1737 hatte Engelport übrigens dem Treiser Bürger Johannes Heinrich erlaubt,
die verfallenene Mauer des Hofhauses an der »
leyerschen porten« aufzubauen. Da dem
Kloster die Mauer alleine zustand, mußte er »
die halbscheit frey lassen und den auffbau
nun also auff die halbe mauer« beschränken, damit die Engelporter bei Bedarf auf der
anderen Hälfte aufbauen könnten. Scheinbar handelte es sich um zwei Hauswände, die auf
einem gemeinsamen Fundament ruhten.
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