Einige Jahre vor Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges kauften die Jungfrauen vom Flaumbach 1603 ein Hofhaus in der »leubgassen ahn der Moselen zwischen peter pörsch oben zu und Hanßen arends unden zu gelegene behausungh sampt ihrem darzu gehörigem bezirck, Kelterhauß und darin stehendem Kelter, auch alleß waß in solcher behausungh und Kelter Hauß vernägelt ist«. Am 23. Oktober wurde ein entsprechender Vertrag zwischen den Verkäufern, dem »edlen und ehrenfesten« Karl Wimpfflingh und dessen Eehfrau Katharina Schwänin, und dem Konvent Engelport geschlossen.

Der Kaufpreis betrug 500 Gulden Koblenzer Währung, eine Zulast Wein und einen von mehreren Jahren ausstehenden auf dem Hof der Verkäufer zu Binningen »im Naßer Kirspell [haftenden] ahn S. Willibrordi tagh iahrligs falligem Korn Zinß«. Dieser rückständige Zins wurde zwar erlassen, mußte aber in den folgenden Jahren wieder gezahlt werden. Im Laufe der Kaufverhandlungen stellte sich heraus, daß das Haus mit einer »dienßbarkeit unßerem gnädigen Churfürsten Herren zue Trier« behaftet war. Diese sagten die Verkäufer zu, abzutragen. Scheinbar übertrugen sie den auf dem Treiser Haus lastenden Zins auf das von ihnen selbst genutzte Wohnhaus in Karden . So jedenfalls läßt sich der Text einer Urkunde vom 03.07.1627 interpretieren.

Möglicherweise war es der 1603 gekaufte Hof, der 1624 im Dreißigjährigen Krieg von den »Schwedischen« abgebrannt wurde und identisch mit dem Haus in der »La˙gassen be˙ dem Brunnen«, von dem dem Kloster noch Ende des 18. Jahrhunderts ein Zins zustand, obwohl es ihm längst nicht mehr gehörte.

Am 02.04.1780 trug der Treiser Bürger Karl Steffes dort einen jährlichen Geldzins von 15 Albus, 2 Denare auf ewig mit 15 rheinischen Gulden und 9 Albus ab. An demselben Tag trug auch sein Sohn Peter mit drei rheinischen Gulden auf ewig einen Jahreszins von drei Albus ab, der auf einer Wiese »in der Dimbach« lag. Andere Bürger aber weigerten sich, den Zins überhaupt zu bezahlen. Das Haus hatte mehrfach den Besitzer gewechselt und nicht bei jedem Verkauf war auf die Verpflichtung gegenüber Engelport hingewiesen worden. So verweigerte 1786 Jakob Petri einen Zins von vier Albus »von einem Wohnhauß in der La˙gasse zu Thre˙s«, weil in seinem Kauf- und Tauschbrief von einem solchen Zins nicht die Rede sei.

Wieder einmal erwies es sich als vorteilhaft für das Kloster, viele Details aufgezeichnet und archiviert zu haben. So konnte der Prior dem Zinspflichtigen anhand alter Register aus den Jahren 1714, 1716 und 1727 sowie 1767 nachweisen, »daß er diesen Zinß fre˙lich wohl an das Kloster Engelport zu entrichten schuldig se˙e,« denn der Grund und Boden des Wohnhauses in der Laygasse gehörte dem Kloster und schließlich könne niemand etwas verkaufen oder vertauschen, was ihm nicht gehöre. Aus den Aufzeichnungen erfahren wir, daß das Haus zwischenzeitlich Martin Heins und Johann Peter Ringel gehört hatte. Letzterer hatte es teils verkauft und teils gegen ein anderes Wohnhaus in der Fischergasse vertauscht.

Das Hofhaus muß in der Nähe der Mosel – im unteren Drittel der Laygasse - gestanden haben, da es hochwassergefährdet war. 1783/ 84 war ein harter Winter und um den 22. Februar 1784 stieg der Pegel so hoch, daß »groser Schrecken, und Schaden erfolget ist«. In einigen Moselorten wurden ganze Häuser weggeschwemmt. Das Wasser stieg so hoch, »daß es um dre˙ oder 4 Schuhe noch höher gewesen ist, als in dem Jahr 1740«. Wäre es noch vier oder fünf »Schuh« höher gestiegen, dann wäre es »auf den Engelportener Speicher zu Thre˙s gekommen«.

Am 07.03.1737 hatte Engelport übrigens dem Treiser Bürger Johannes Heinrich erlaubt, die verfallenene Mauer des Hofhauses an der »leyerschen porten« aufzubauen. Da dem Kloster die Mauer alleine zustand, mußte er »die halbscheit frey lassen und den auffbau nun also auff die halbe mauer« beschränken, damit die Engelporter bei Bedarf auf der anderen Hälfte aufbauen könnten. Scheinbar handelte es sich um zwei Hauswände, die auf einem gemeinsamen Fundament ruhten.



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