Die Familiennamen Göbel und Jobelius sind heute zahlreich in Valwig vertreten und
erscheinen in den unterschiedlichsten Schreibweisen immer wieder in alten Urkunden
und Akten. In dem 1619 begonnen Familienbuch Valwig füllen Sie mehrere Seiten und
einige Familienmitglieder erreichten einen überregionalen Bekanntheitsgrad. Neuere
Auswertungen Engelporter Quellen lassen vermuten, daß diese Sippe auf einen früheren
Gönner des Klosters zurückgeht, der zwar aus Treis stammte, dessen Nachkommen sich
aber später in Valwig nachweisen lassen. Einige von Ihnen hatten dort das Schöffenamt
inne und vermutlich war auch der 1366 und 1393 erwähnte Fankeler Schöffe Gobil von
Valwig ein Nachkomme dieses Stifters. Nachfolgend wird die fragliche Stiftung näher
erläutert und die Herkunft des Gönners ein wenig näher erörtert.
Siebzehn Jahre nach der ersten Güterstiftung für das Kloster Engelport in Valwig
wurde es dort erneut bedacht. Gobelinus Go˙le von Treis vermachte dem Konvent im
April 1306 »
auß göttligem ahnbewegen« sich selbst und seine gesamten Mobilien. Er
betonte ausdrücklich, daß dazu sowohl die Güter, die er bereits besaß, gehörten,
als auch solche, in deren Besitz er noch kommen würde. Allerdings fehlt eine
Spezifikation. Als Grund für die Stiftung gab er an »zu Heyl meiner Seelen wie auch
meiner Ehegemahlin und Vorfahren ewiger Wohlfahrt«. Demnach handelte es sich um ein
Anniversar, eine Meßstiftung also, die allerdings nicht in dem einhundert Jahre später
angelegten Engelporter Totenbuch aufgeführt wird.
Gobelinus Go˙le hatte zwar zu Beginn der Urkunde festgelegt, daß auch künftiges
Eigentum eingeschlossen sei, führt aber später aus, daß dem Konvent von künftig
hinzukommendem Eigentum »
die Halbscheid«, also nur die Hälfte, zustehe.
Möglicherweise gab genau dies Anlaß zu späteren Auseinandersetzungen mit den Erben,
vor denen auch das massive Aufgebot hochkarätiger Zeugen nicht schützen konnte. Da
er über kein eigenes Siegel verfügte, hatte der Testator als Siegelzeugen die
Edelherren Johann v. Wildenburg, Johann v. Braunshorn und Werner, gen. Brender
v. Eltz, gebeten. Auch der Ort der Beurkundung und die große Schar der weiteren
Zeugen sind ungewöhnlich. Die Stiftung war nämlich in der Klosterkirche auf dem
Hochaltar vor dem Prior, dem Konvent, den Sieglern und den Rittern Johann v. Waldeck,
Udo v. Waldeck, Petra de Lapide, Sybert v. Treis, Colinus v. Senheim, Richard v. Bugh
und den Knappen Wirich, dessen Bruder Emmelrich v. Vanckel und Johann, gen. Duclas,
vorgenommen worden.
Bald darauf starb der Stifter und – wie zu erwarten – stritten sich die Erben um den
Nachlaß. Bei den wenig exakten Formulierungen der Stiftungsurkunde darf dies jedoch
nicht sonderlich überraschen.
So mußte am 11. Januar 1309 ein Schiedsspruch gefällt werden. Dabei standen sich die
Kinder des Göbel v. Treis, der in dieser Urkunde als »
carnifex«, also Metzger
bezeichnet wird, und der Konvent gegenüber. Bei den Kindern handelte es sich um den
Metzger He˙man, seinen Bruder Johann und den schwesterlichen Sohn Theoderich, der
seinen Vater Johann vertrat. Als Schiedsrichter in dem »
zwischigh ihnen be˙den
parthe˙en schwelenden streithandels« hatten die Parteien den Ritter Sybert v. Treis
und dessen Neffen, den Knappen Peter, gebeten.
Um sicher zu gehen, daß der zu fällende Schiedsspruch auch eingehalten würde, wurde
die Zuwiderhandlung mit einer Geldstrafe von einhundert Mark belegt! Es stellte sich
heraus, daß der Konvent die Schenkung des Gohle »
alle seine fahrende nahrung«
betreffend, urkundlich belegen konnte, während die andere Seite nicht den geringsten
Gegenbeweis beizubringen imstande war. Daher wurde nach reiflicher Abwägung und gemäß
Gutachten von Rechtsgelehrten ein Kompromiß geschlossen.
Engelport wurden »
die zu Valwey gelegenen Weingarten Saint Cornel˙ gut genant«
zugesprochen. Außerdem wurde der Konvent von allen dem Erblasser zu Lebzeiten gegenüber
eingegangenen Verpflichtungen befreit. Ebenso wurden ihm die jährlich fälligen zehn
Malter Korn zu »
Polis« zugesprochen. Die Gegenpartei erhielt als Ausgleich für die
kommenden vier Jahre im Herbst je ein Fuder Wein im Wert von 16 Mark Pfennigen, den
Pfennig zu zwei »
Touroner« gerechnet. Diese Urkunde besiegelten Sybert v. Treis und
für Peter [v. Treis] der Dekan von Karden. Als Zeugen waren u. a. die Ritter
Heinrich v. Eltz und Theodor, gen. Frei v. Teis, zugegen.
Doch dieser Schiedsspruch sollte nicht lange Bestand haben. Was zwischenzeitlich
vorgefallen war, läßt sich nicht ermitteln, aber 1344 einigten sich Konvent und Erben
auf einen vollkommen anderen Modus. Bei diesem neuen Vertrag verhielt sich der Konvent
weitaus kompromißbereiter als früher. Er trat den dritten Teil des Cornely-Hofes ab!
In diesem Vertrag wird erstmals ausdrücklich von einem Hof gesprochen, d. h. es
handelte sich nicht nur um »
fahrendes Gut«, sondern auch um Immobilien.
Man einigte sich darauf, daß Engelport einen Hofmann einsetzen sollte, der auch der
Gegenpartei angenehm sei. Sollte dies nicht der Fall sein, solle er gegen einen
genehmeren ausgetauscht werden. Außerdem oblag es dem Konvent, den Hof in gutem Bau
zu halten. Sollten die Hofgebäude - inklusive Kelter und Kelterkeller – allerdings
renoviert werden müssen, waren die Miterben verpflichtet, Engelport bei der
Instandsetzung zu unterstützen. Die Erben waren in diesem Fall He˙man, gen. Go˙l von Treis
»
und seiner süster Kind Richmod«. Die Geschwister sind sicher mit den in der Urkunde
von 1309 genannten identisch. Der Bruder Johann wird nicht mehr erwähnt. Als Siegler
baten die beiden Parteien Jacob, den Kirchherrn von Valwig, hinzu.
Die nächsten Nachrichten bezüglich des Hofes liegen erst wieder aus dem Jahre 1397 vor.
Am Sonntag nach Pauli Bekehrung verkaufte der Valwiger Schöffe Herberd Metzen Sohn von
Treis, zusammen mit seiner Ehefrau H˙lle, dem Kloster Engelport aus seinem dritten Teil
des St. Cornely-Hofes eine Weingülte von einer halben Ohm und zehn Sestern Wein. Als
Sicherheit setzten sie ihren Weingarten zu Valwig »
im polryn gelegen zwischen peter
Contzen Sohnes und Heimen genannt Claßiginß Weingarten« und ihren Anteil an dem
gemeinsamen Hofgut.
In derselben Urkunde verkaufte Henne, gen. Schmidtgen von Valwig, zusammen mit seiner
Ehefrau Metze, dem Konvent zusätzlich die fünfzehn Sester Weingulden, die ihnen
jährlich aus dem Cornely-Gut zustanden. Das Ehepaar setzte als Unterpfand seinen
Weingarten »
gegen dem raiche zwischen Herbord deß Wirtß Sohn nieder zu und petrissen
Thilnichß holschrichs weibß von Tre˙s oben zu« in Ernster Gemarkung. Als Zeugen
fungierten Claß Herbords Sohn und Henrich Getzeln Sohn, Schöffen zu Valwig, die auch
siegelten.
In demselben Jahr verkauften am 6. März auch Henne v. Esche aus Valwig und seine
Frau Katherine eine Jahrestrente von »
drithalb Burde Wingulden Valwe˙r Maßen«, aus
dem Klosterhof.
Auch der Schwager des Verkäufers, Henne Ka˙ser und dessen Ehefrau Gutgin verzichteten
auf die ihnen zustehende Weingülte von drei Sestern Wein.
Das erstgenannte Paar setzte als Pfand einen Weingarten »
entgegen dem Rouhe« zwischen
»
Hierbord von Tr˙s und Peter Humpen von Ernsche« sowie einen Acker »
off Neuean«
zwischen »
Gerlache von Valwy und Hentzen von Mentze«. Als Siegelzeugen traten die
Valwiger Schöffen Claiß Hirbords Sohn und Hirbord von Tre˙ß auf.
Ein Jahr darauf kaufte das Kloster Engelport am 1. März von einer Spende des Cuno,
Herrn zu Winneburg und Beilstein und dessen Frau Margarethe noch »
zwo omen weingülden
Valwiger maßen« hinzu. Diesen Zins verkaufte das Ehepaar Gerlach an der Linde zu Valwig
und Gele dem Kloster. Die Verkäufer hatten demnach jährlich im Herbst aus den
Unterpfändern zwei Ohm Wein in das Faß des Klosters zu schütten. Das Unterpfand bestand
aus zwei Weingärten im Valwiger Gericht. Einer lag »
in der nieder marcken genant daß
lange stück; gelegen züschen Neßen Ißvogelß Weib oben zu und Heintzen deß Wirdes Sohn
nider zue«. Der andere befand sich »
in dem Mectelbergh züschen iohan vanckeler und
güdigen Krischerß Weeg«.
Als Zeuge fungierten die Valwiger Schöffen und »
Weinkauff lüde« Herbord von Tre˙s und
Johann Vanckeler, sowie der Weinkaufmann Hennen Cristgemanß.
Dieser Vertrag ist für lange Zeit die letzte Nachricht über das Cornely-Gut. Allerdings
besaß Engelport diesen Hof noch bis zur Veräußerung durch die französische Regierung
Anfang des 19. Jahrhunderts.
Ein Haus mit Bering, 3 ha Land und Wiesen und 4.150 Weinstöcken wurde am 7. Januar 1813
für 1.036 Francs versteigert. Es wird identisch mit dem ca. 4 ha großen Hof im Wert von
3.875 Francs sein, das an Armeelieferanten als Zahlung abgetreten worden war.
Die Versteigerungsprotokolle könnten weiteren Aufschluß über das Hofgut geben. Leider
sind diese Unterlagen laut Mitteilung des Landeshauptarchives Koblenz nicht auffindbar
und es muß von einem Totalverlust der Akten ausgegangen werden.
Interessant ist die Tatsache, daß sich mit der Versteigerung der Kreis zu dem Namen
Cornely wieder schließt. Der Cornelyhof wurde gemäß Notariatsrepertorien fast genau ein
halbes Jahrtausend nach seiner Schenkung an Kloster Engelport an einen Martin Cornely
aus Valwig veräußert. Der Familienname existiert noch heute in Valwig und auf dem
Valwigerberg und läßt sich bis in die frühe Kirchenbuchzeit zurückverfolgen. Sicher
hat er sich bei den ersten Beständern des Hofes herausgebildet.
Das Erbe des Go˙le von Treis
Kund und zu wissen seye allermenniglich denen uber kurtz oder langs hesige schrifft
zu lesen oder zu hören vorkommen wird daß ich Gobel genannt Go˙l von Tre˙ß auß
göttligem ahnbewegen mich selbst und all mein fahrende guth; so wohl daß einige
warmit ich an ietzo befehligen alß ins kunftigs vermittelß Gottliger Hulf und glüceß
dedegen anerwinnen werde Gott, seiner Heyligen Mutter und der Kirchen und Closter
der Jongfrawen zue der Engelpforten auffgeopfert und ubergeben habe mit allsolchem
meinem außtrückligen willen, heßiger gestalt meine nahrungh ao wohl auff maaß und
weiß einer freywilligen Ubergabe und auffopferungh alß gewisser testamentarischer
verordnungen zu Heyl meiner Sehlen wie auch meiner Ehegemahlin und Vorfahren ewiger
Wohlfahrt niemand anderen dan allein demselben Convent angepührn und zuaygenen könne
oder solle; so wohl be˙ wehrende meineß lebenß friest alß nach meinem todtligen
abfahren und verscheiden. Hab fernerß verlobet und gelobe be˙ wahrer trew: alle daß
einige welches ich hinfuhro alßolangh mihr Gott daß leben friesten wird welcheß auß
reglichen geschäft und benahrungen fur mich bringen und gewinnen werde taglichen nach
willen und nutzbarkeit obbesagten gotteßhauß zur Halbscheid anzufangen und hinzuthun.
Und damit alle hiebevorige versprechen bestand und wirckschafft haben mögen hab ich
begeret und gebetten dieselbe mit den Insiegeln denen Edelen Herren, Herrn Johan von
Wildenburgh H Johan von Brunßhorn und H. W. genant Brend von Eltz mögten bekrefftiget
werden gest...amb ich kein einig Siegel habe. Dieße Oblation deß Gobelen ist geschehen
in dem Goteßhauß Engelpforten auff dem hohen alta in gegenwart deß Priors und Convent
daselbst wie dan auch in be˙sein obbesagten Herren von Wildenburgh, Brunißhorn und
Eltzen item H. Johan und Herr Udone von Waldecken ac.
War Gobelinus Go˙le von Treis adeliger Abstammung?
Wenden wir uns nun der Familie des Stifters des St. Cornely-Hofes zu. Der Name
»
Goblinus dictus Go˙le de Treis« kann einerseits ein Hinweis auf den Geburtsort,
andererseits aber auch auf seine adelige Geburt sein. In der Tat sprechen einige
Fakten dafür, daß die Annahme, es könne sich bei Go˙le von Treis um einen Abkömmling
des Treiser Adels handeln, nicht nur reine Spekulation, sondern eine ernsthaft zu
erwägende Hypothese ist:
1. Der Name »de Treis« kann den Herkunftsort bezeichnen, aber auch als Adelsprädikat
auf die adelige Geburt hinweisen.
2. Bei dem St-Cornely-Gut zu Valwig und den zehn Maltern Kornpacht in Polch, die das
Kloster Engelport 1306 bzw. 1309 von Go˙le von Treis erbte, handelte es sich um einen
enormen Besitz, der zu jener Zeit in dieser Größe am wahrscheinlichsten in geistlichen
oder adeligen Händen lag.
3. Valwig war schon früh Trierer Lehen. Dem Stift Münstermaifeld stand aus seinem Hof in
Valwig das Vogteirecht zu, mit dem es - scheinbar bereits im 13. Jahrhundert - die
Herren v. Treis belehnt hatte. Man kann daher davon ausgehen, daß sie in Valwig auch
Besitz hatten. Er hätte sich gut dazu geeignet, einen Nachkommen – z. B. einen illegitimen
Sohn ausreichend zu versorgen, was durchaus üblich war.
4. Bei der Beurkundung von 1306 treten zwölf adelige Zeugen aus Treis und Umgebung auf.
Dies ist ein äußerst ungewöhnlich großes Aufgebot für eine solche Stiftung.
5. Häufig geben Vornamen Auskunft über Verwandtschaftsverhältnisse, auch wenn dies sehr
zurückhaltend gewertet werden muß. Interessant ist allerdings die Tatsache, daß
1309 und 1344 einer der Söhne des Stifters He˙man, gen. Go˙l von Treis hieß und
1297 der Adelige, Heyneman v. Trys, Sohn des Ritters Iwan v. Trys, urkundlich
erwähnt wird. Der 1309 genannte Enkel des Stifters heißt überdies Theoderich. Er trägt
damit einen zu dieser Zeit bei dem Treiser Adel verbreiteten Vornamen.
Vorläufig handelt es sich lediglich um eine Hypothese zu deren Verifizierung jedoch
nur noch einige wenige Mosaiksteine fehlen, die sich möglicherweise in nächster Zeit
bei der weiteren Aufarbeitung der Valwiger Geschichte finden werden. Gegen die Annahme
der oben erörterten Abstammung sprechen vor allem zwei Fakten:
1. Der Zusatz »von Treis« verliert sich im Laufe der Jahre. Dies ließe sich evtl. erklären,
wenn es sich um einen Illegitimus handelte.
2. Die Berufsbezeichnung »carnifex« will nicht so recht zu einem Adeligen passen. Am
wahrscheinlichsten ist auf jeden Fall die Übersetzung mit Metzger, da Henker ein
»unehrlicher« Beruf war.
Da die Stiftung einhundert Jahre vor Anlegung des Totenbuches getätigt wurde, wurde
sie möglicherweise später nicht nachgetragen. Es gibt allerdings zahlreiche Einträge,
die sich auf die Familie des Stifters beziehen könnten. So findet sich z. B. zweimal
unter den ersten Einträgen der Hinweis auf ein Ehepaar »
Gobelinus et Gele«, was
hinsichtlich des Stifters »
Gobelinus, gen. Goyle« interessant ist. Alle infrage
kommenden Einträge zu analysieren, würde den hiesigen Rahmen sprengen.
Einige Nachkommen des Go˙le von Treis bekleideten das Schöffenamt in Valwig. Die
Verwandtschaftsverhältnisse werden teilweise in den Urkunden direkt genannt,
teilweise lassen sie sich indirekt erschließen. Hilfreich ist dabei auch ein Blick
auf die Grenznachbarn, da Grundstücke bei Erbteilungen in gleich große Parzellen
aufgeteilt wurden und Grenznachbarn daher oft miteinander verwandt waren.
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