Die Familiennamen Göbel und Jobelius sind heute zahlreich in Valwig vertreten und erscheinen in den unterschiedlichsten Schreibweisen immer wieder in alten Urkunden und Akten. In dem 1619 begonnen Familienbuch Valwig füllen Sie mehrere Seiten und einige Familienmitglieder erreichten einen überregionalen Bekanntheitsgrad. Neuere Auswertungen Engelporter Quellen lassen vermuten, daß diese Sippe auf einen früheren Gönner des Klosters zurückgeht, der zwar aus Treis stammte, dessen Nachkommen sich aber später in Valwig nachweisen lassen. Einige von Ihnen hatten dort das Schöffenamt inne und vermutlich war auch der 1366 und 1393 erwähnte Fankeler Schöffe Gobil von Valwig ein Nachkomme dieses Stifters. Nachfolgend wird die fragliche Stiftung näher erläutert und die Herkunft des Gönners ein wenig näher erörtert.

Siebzehn Jahre nach der ersten Güterstiftung für das Kloster Engelport in Valwig wurde es dort erneut bedacht. Gobelinus Go˙le von Treis vermachte dem Konvent im April 1306 »auß göttligem ahnbewegen« sich selbst und seine gesamten Mobilien. Er betonte ausdrücklich, daß dazu sowohl die Güter, die er bereits besaß, gehörten, als auch solche, in deren Besitz er noch kommen würde. Allerdings fehlt eine Spezifikation. Als Grund für die Stiftung gab er an »zu Heyl meiner Seelen wie auch meiner Ehegemahlin und Vorfahren ewiger Wohlfahrt«. Demnach handelte es sich um ein Anniversar, eine Meßstiftung also, die allerdings nicht in dem einhundert Jahre später angelegten Engelporter Totenbuch aufgeführt wird.

Gobelinus Go˙le hatte zwar zu Beginn der Urkunde festgelegt, daß auch künftiges Eigentum eingeschlossen sei, führt aber später aus, daß dem Konvent von künftig hinzukommendem Eigentum »die Halbscheid«, also nur die Hälfte, zustehe. Möglicherweise gab genau dies Anlaß zu späteren Auseinandersetzungen mit den Erben, vor denen auch das massive Aufgebot hochkarätiger Zeugen nicht schützen konnte. Da er über kein eigenes Siegel verfügte, hatte der Testator als Siegelzeugen die Edelherren Johann v. Wildenburg, Johann v. Braunshorn und Werner, gen. Brender v. Eltz, gebeten. Auch der Ort der Beurkundung und die große Schar der weiteren Zeugen sind ungewöhnlich. Die Stiftung war nämlich in der Klosterkirche auf dem Hochaltar vor dem Prior, dem Konvent, den Sieglern und den Rittern Johann v. Waldeck, Udo v. Waldeck, Petra de Lapide, Sybert v. Treis, Colinus v. Senheim, Richard v. Bugh und den Knappen Wirich, dessen Bruder Emmelrich v. Vanckel und Johann, gen. Duclas, vorgenommen worden.

Bald darauf starb der Stifter und – wie zu erwarten – stritten sich die Erben um den Nachlaß. Bei den wenig exakten Formulierungen der Stiftungsurkunde darf dies jedoch nicht sonderlich überraschen.

So mußte am 11. Januar 1309 ein Schiedsspruch gefällt werden. Dabei standen sich die Kinder des Göbel v. Treis, der in dieser Urkunde als »carnifex«, also Metzger bezeichnet wird, und der Konvent gegenüber. Bei den Kindern handelte es sich um den Metzger He˙man, seinen Bruder Johann und den schwesterlichen Sohn Theoderich, der seinen Vater Johann vertrat. Als Schiedsrichter in dem »zwischigh ihnen be˙den parthe˙en schwelenden streithandels« hatten die Parteien den Ritter Sybert v. Treis und dessen Neffen, den Knappen Peter, gebeten.

Um sicher zu gehen, daß der zu fällende Schiedsspruch auch eingehalten würde, wurde die Zuwiderhandlung mit einer Geldstrafe von einhundert Mark belegt! Es stellte sich heraus, daß der Konvent die Schenkung des Gohle »alle seine fahrende nahrung« betreffend, urkundlich belegen konnte, während die andere Seite nicht den geringsten Gegenbeweis beizubringen imstande war. Daher wurde nach reiflicher Abwägung und gemäß Gutachten von Rechtsgelehrten ein Kompromiß geschlossen.

Engelport wurden »die zu Valwey gelegenen Weingarten Saint Cornel˙ gut genant« zugesprochen. Außerdem wurde der Konvent von allen dem Erblasser zu Lebzeiten gegenüber eingegangenen Verpflichtungen befreit. Ebenso wurden ihm die jährlich fälligen zehn Malter Korn zu »Polis« zugesprochen. Die Gegenpartei erhielt als Ausgleich für die kommenden vier Jahre im Herbst je ein Fuder Wein im Wert von 16 Mark Pfennigen, den Pfennig zu zwei »Touroner« gerechnet. Diese Urkunde besiegelten Sybert v. Treis und für Peter [v. Treis] der Dekan von Karden. Als Zeugen waren u. a. die Ritter Heinrich v. Eltz und Theodor, gen. Frei v. Teis, zugegen.

Doch dieser Schiedsspruch sollte nicht lange Bestand haben. Was zwischenzeitlich vorgefallen war, läßt sich nicht ermitteln, aber 1344 einigten sich Konvent und Erben auf einen vollkommen anderen Modus. Bei diesem neuen Vertrag verhielt sich der Konvent weitaus kompromißbereiter als früher. Er trat den dritten Teil des Cornely-Hofes ab! In diesem Vertrag wird erstmals ausdrücklich von einem Hof gesprochen, d. h. es handelte sich nicht nur um »fahrendes Gut«, sondern auch um Immobilien.

Man einigte sich darauf, daß Engelport einen Hofmann einsetzen sollte, der auch der Gegenpartei angenehm sei. Sollte dies nicht der Fall sein, solle er gegen einen genehmeren ausgetauscht werden. Außerdem oblag es dem Konvent, den Hof in gutem Bau zu halten. Sollten die Hofgebäude - inklusive Kelter und Kelterkeller – allerdings renoviert werden müssen, waren die Miterben verpflichtet, Engelport bei der Instandsetzung zu unterstützen. Die Erben waren in diesem Fall He˙man, gen. Go˙l von Treis »und seiner süster Kind Richmod«. Die Geschwister sind sicher mit den in der Urkunde von 1309 genannten identisch. Der Bruder Johann wird nicht mehr erwähnt. Als Siegler baten die beiden Parteien Jacob, den Kirchherrn von Valwig, hinzu.

Die nächsten Nachrichten bezüglich des Hofes liegen erst wieder aus dem Jahre 1397 vor. Am Sonntag nach Pauli Bekehrung verkaufte der Valwiger Schöffe Herberd Metzen Sohn von Treis, zusammen mit seiner Ehefrau H˙lle, dem Kloster Engelport aus seinem dritten Teil des St. Cornely-Hofes eine Weingülte von einer halben Ohm und zehn Sestern Wein. Als Sicherheit setzten sie ihren Weingarten zu Valwig »im polryn gelegen zwischen peter Contzen Sohnes und Heimen genannt Claßiginß Weingarten« und ihren Anteil an dem gemeinsamen Hofgut.

In derselben Urkunde verkaufte Henne, gen. Schmidtgen von Valwig, zusammen mit seiner Ehefrau Metze, dem Konvent zusätzlich die fünfzehn Sester Weingulden, die ihnen jährlich aus dem Cornely-Gut zustanden. Das Ehepaar setzte als Unterpfand seinen Weingarten »gegen dem raiche zwischen Herbord deß Wirtß Sohn nieder zu und petrissen Thilnichß holschrichs weibß von Tre˙s oben zu« in Ernster Gemarkung. Als Zeugen fungierten Claß Herbords Sohn und Henrich Getzeln Sohn, Schöffen zu Valwig, die auch siegelten.

In demselben Jahr verkauften am 6. März auch Henne v. Esche aus Valwig und seine Frau Katherine eine Jahrestrente von »drithalb Burde Wingulden Valwe˙r Maßen«, aus dem Klosterhof.

Auch der Schwager des Verkäufers, Henne Ka˙ser und dessen Ehefrau Gutgin verzichteten auf die ihnen zustehende Weingülte von drei Sestern Wein. Das erstgenannte Paar setzte als Pfand einen Weingarten »entgegen dem Rouhe« zwischen »Hierbord von Tr˙s und Peter Humpen von Ernsche« sowie einen Acker »off Neuean« zwischen »Gerlache von Valwy und Hentzen von Mentze«. Als Siegelzeugen traten die Valwiger Schöffen Claiß Hirbords Sohn und Hirbord von Tre˙ß auf.

Ein Jahr darauf kaufte das Kloster Engelport am 1. März von einer Spende des Cuno, Herrn zu Winneburg und Beilstein und dessen Frau Margarethe noch »zwo omen weingülden Valwiger maßen« hinzu. Diesen Zins verkaufte das Ehepaar Gerlach an der Linde zu Valwig und Gele dem Kloster. Die Verkäufer hatten demnach jährlich im Herbst aus den Unterpfändern zwei Ohm Wein in das Faß des Klosters zu schütten. Das Unterpfand bestand aus zwei Weingärten im Valwiger Gericht. Einer lag »in der nieder marcken genant daß lange stück; gelegen züschen Neßen Ißvogelß Weib oben zu und Heintzen deß Wirdes Sohn nider zue«. Der andere befand sich »in dem Mectelbergh züschen iohan vanckeler und güdigen Krischerß Weeg«.

Als Zeuge fungierten die Valwiger Schöffen und »Weinkauff lüde« Herbord von Tre˙s und Johann Vanckeler, sowie der Weinkaufmann Hennen Cristgemanß.

Dieser Vertrag ist für lange Zeit die letzte Nachricht über das Cornely-Gut. Allerdings besaß Engelport diesen Hof noch bis zur Veräußerung durch die französische Regierung Anfang des 19. Jahrhunderts.

Ein Haus mit Bering, 3 ha Land und Wiesen und 4.150 Weinstöcken wurde am 7. Januar 1813 für 1.036 Francs versteigert. Es wird identisch mit dem ca. 4 ha großen Hof im Wert von 3.875 Francs sein, das an Armeelieferanten als Zahlung abgetreten worden war.

Die Versteigerungsprotokolle könnten weiteren Aufschluß über das Hofgut geben. Leider sind diese Unterlagen laut Mitteilung des Landeshauptarchives Koblenz nicht auffindbar und es muß von einem Totalverlust der Akten ausgegangen werden.

Interessant ist die Tatsache, daß sich mit der Versteigerung der Kreis zu dem Namen Cornely wieder schließt. Der Cornelyhof wurde gemäß Notariatsrepertorien fast genau ein halbes Jahrtausend nach seiner Schenkung an Kloster Engelport an einen Martin Cornely aus Valwig veräußert. Der Familienname existiert noch heute in Valwig und auf dem Valwigerberg und läßt sich bis in die frühe Kirchenbuchzeit zurückverfolgen. Sicher hat er sich bei den ersten Beständern des Hofes herausgebildet.



Das Erbe des Go˙le von Treis

Kund und zu wissen seye allermenniglich denen uber kurtz oder langs hesige schrifft zu lesen oder zu hören vorkommen wird daß ich Gobel genannt Go˙l von Tre˙ß auß göttligem ahnbewegen mich selbst und all mein fahrende guth; so wohl daß einige warmit ich an ietzo befehligen alß ins kunftigs vermittelß Gottliger Hulf und glüceß dedegen anerwinnen werde Gott, seiner Heyligen Mutter und der Kirchen und Closter der Jongfrawen zue der Engelpforten auffgeopfert und ubergeben habe mit allsolchem meinem außtrückligen willen, heßiger gestalt meine nahrungh ao wohl auff maaß und weiß einer freywilligen Ubergabe und auffopferungh alß gewisser testamentarischer verordnungen zu Heyl meiner Sehlen wie auch meiner Ehegemahlin und Vorfahren ewiger Wohlfahrt niemand anderen dan allein demselben Convent angepührn und zuaygenen könne oder solle; so wohl be˙ wehrende meineß lebenß friest alß nach meinem todtligen abfahren und verscheiden. Hab fernerß verlobet und gelobe be˙ wahrer trew: alle daß einige welches ich hinfuhro alßolangh mihr Gott daß leben friesten wird welcheß auß reglichen geschäft und benahrungen fur mich bringen und gewinnen werde taglichen nach willen und nutzbarkeit obbesagten gotteßhauß zur Halbscheid anzufangen und hinzuthun. Und damit alle hiebevorige versprechen bestand und wirckschafft haben mögen hab ich begeret und gebetten dieselbe mit den Insiegeln denen Edelen Herren, Herrn Johan von Wildenburgh H Johan von Brunßhorn und H. W. genant Brend von Eltz mögten bekrefftiget werden gest...amb ich kein einig Siegel habe. Dieße Oblation deß Gobelen ist geschehen in dem Goteßhauß Engelpforten auff dem hohen alta in gegenwart deß Priors und Convent daselbst wie dan auch in be˙sein obbesagten Herren von Wildenburgh, Brunißhorn und Eltzen item H. Johan und Herr Udone von Waldecken ac.



War Gobelinus Go˙le von Treis adeliger Abstammung?

Wenden wir uns nun der Familie des Stifters des St. Cornely-Hofes zu. Der Name »Goblinus dictus Go˙le de Treis« kann einerseits ein Hinweis auf den Geburtsort, andererseits aber auch auf seine adelige Geburt sein. In der Tat sprechen einige Fakten dafür, daß die Annahme, es könne sich bei Go˙le von Treis um einen Abkömmling des Treiser Adels handeln, nicht nur reine Spekulation, sondern eine ernsthaft zu erwägende Hypothese ist:

  • 1. Der Name »de Treis« kann den Herkunftsort bezeichnen, aber auch als Adelsprädikat
            auf die adelige Geburt hinweisen.


  • 2. Bei dem St-Cornely-Gut zu Valwig und den zehn Maltern Kornpacht in Polch, die das
            Kloster Engelport 1306 bzw. 1309 von Go˙le von Treis erbte, handelte es sich um einen
            enormen Besitz, der zu jener Zeit in dieser Größe am wahrscheinlichsten in geistlichen
            oder adeligen Händen lag.


  • 3. Valwig war schon früh Trierer Lehen. Dem Stift Münstermaifeld stand aus seinem Hof in
            Valwig das Vogteirecht zu, mit dem es - scheinbar bereits im 13. Jahrhundert - die
            Herren v. Treis belehnt hatte. Man kann daher davon ausgehen, daß sie in Valwig auch
            Besitz hatten. Er hätte sich gut dazu geeignet, einen Nachkommen – z. B. einen illegitimen
            Sohn ausreichend zu versorgen, was durchaus üblich war.


  • 4. Bei der Beurkundung von 1306 treten zwölf adelige Zeugen aus Treis und Umgebung auf.         Dies ist ein äußerst ungewöhnlich großes Aufgebot für eine solche Stiftung.


  • 5. Häufig geben Vornamen Auskunft über Verwandtschaftsverhältnisse, auch wenn dies sehr         zurückhaltend gewertet werden muß. Interessant ist allerdings die Tatsache, daß
            1309 und 1344 einer der Söhne des Stifters He˙man, gen. Go˙l von Treis hieß und
            1297 der Adelige, Heyneman v. Trys, Sohn des Ritters Iwan v. Trys, urkundlich
            erwähnt wird. Der 1309 genannte Enkel des Stifters heißt überdies Theoderich. Er trägt
            damit einen zu dieser Zeit bei dem Treiser Adel verbreiteten Vornamen.


  • Vorläufig handelt es sich lediglich um eine Hypothese zu deren Verifizierung jedoch nur noch einige wenige Mosaiksteine fehlen, die sich möglicherweise in nächster Zeit bei der weiteren Aufarbeitung der Valwiger Geschichte finden werden. Gegen die Annahme der oben erörterten Abstammung sprechen vor allem zwei Fakten:

  • 1. Der Zusatz »von Treis« verliert sich im Laufe der Jahre. Dies ließe sich evtl. erklären,
            wenn es sich um einen Illegitimus handelte.


  • 2. Die Berufsbezeichnung »carnifex« will nicht so recht zu einem Adeligen passen. Am
            wahrscheinlichsten ist auf jeden Fall die Übersetzung mit Metzger, da Henker ein
            »unehrlicher« Beruf war.


  • Da die Stiftung einhundert Jahre vor Anlegung des Totenbuches getätigt wurde, wurde sie möglicherweise später nicht nachgetragen. Es gibt allerdings zahlreiche Einträge, die sich auf die Familie des Stifters beziehen könnten. So findet sich z. B. zweimal unter den ersten Einträgen der Hinweis auf ein Ehepaar »Gobelinus et Gele«, was hinsichtlich des Stifters »Gobelinus, gen. Goyle« interessant ist. Alle infrage kommenden Einträge zu analysieren, würde den hiesigen Rahmen sprengen.

    Einige Nachkommen des Go˙le von Treis bekleideten das Schöffenamt in Valwig. Die Verwandtschaftsverhältnisse werden teilweise in den Urkunden direkt genannt, teilweise lassen sie sich indirekt erschließen. Hilfreich ist dabei auch ein Blick auf die Grenznachbarn, da Grundstücke bei Erbteilungen in gleich große Parzellen aufgeteilt wurden und Grenznachbarn daher oft miteinander verwandt waren.



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