Frauenklöster durften zwar weitgehend eigenständig agieren und Verträge abschließen, waren aber immer einem Männerkloster unterstellt, das die Oberaufsicht führte. So legten auch die adeligen Chorfrauen des Klosters Maria Engelport am 28. August 1272 ihr Gelübde gegenüber dem Abt Goswin des Klosters Steinfeld ab. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten sie dem Dominikanerorden angehört, der mit dem von Philipp von Wildenberg initiierten Umzug aus einem Eifelkloster nicht einverstanden war. Das Kloster Steinfeld war 920 von Graf Sibodo von Are gegründet worden und wurde 1126 dem erst wenige Jahre zuvor von dem hl. Norbert von Xanten gegründeten Prämonstratenserorden zugewiesen. Es genoss schon bald großes Ansehen und zahlreiche jüngere Klöster wurden ihm unterstellt.

Aber schon wenige Jahre später, nämlich am 2. Oktober 1275, unterstellte der Trierer Erzbischof Heinrich II. (von Vinstingen) die geistliche und weltliche Verwaltung Engelports und damit das Recht, dort einen Prior einzusetzen, dem Steinfelder Tochterkloster Sayn. Dieses Kloster wurde zu jener Zeit von dem Abt Conrad geleitet. Die Abtei Sayn war 1202 von den Grafen von Sayn gegründet und von Steinfeld aus besiedelt worden.

Während eines halben Jahrhunderts (1617 bis 1672) oblag die Aufsicht dem Kloster Rommersdorf, fiel aber dann nach einer Auseinandersetzung zwischen den beiden Abteien wieder an ersteres zurück. Rommersdorf war 1117 gestiftet, 1125 aufgehoben und 1135 von Floreffe aus neu besiedelt worden. 1204 waren die Interessen der beiden benachbarten Abteien von dem Generalkapitel gegeneinander abgegrenzt worden und das Verhältnis entwickelte sich gut. Ein Jahr vor Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges übertrug der Trierer Erzbischof Lothar (von Metternich) die Aufsicht über Engelport an das Kloster Rommersdorf. In den Jahren zuvor war die Abtei Sayn von dem 1561 zum Protestantismus konvertierten Grafen Adolph von Sayn und seinen Nachfolgern beraubt und äußerst stark strapaziert worden. Nach dem Aussterben der Grafen von Sayn im Mannestamm im Jahre 1606 konnte sich die Abtei, in der zeitweise nur ein Konventuale lebte, nur langsam mit Hilfe von Steinfeld wieder erholen.
Darauf ist auch zurückzuführen, dass das Steinfelder Kapitel am 9. (September ?) 1565 beschloss, selbst auszuhelfen, wenn Meisterin und Konvent einen Prior wünschten. Nach dem Tode von Ludwig von Altenahr († 27.08.1565) wurde dann auch am 4. Februar 1566 der Nachfolger Wilhelm von Kirchrath direkt von Steinfeld aus entsandt. Ihm folgte von 1589 bis 1608 Wilhelm Preyss, ebenfalls Steinfelder Kanoniker, der zeitweise durch den Kaplan Franz Paludanus vertreten wurde. Mit Johann Böllich erlangte dann der erste Rommersdorfer Kanoniker das Amt des Priors in Engelport.

Erst dem Abt Adolph von Gülich (1657-1697) gelang es, die Gebäude des Klosters Sayn wieder instandzusetzen und die Macht des Klosters erneut zu stärken. Er war es auch, der sich in den Jahren 1663 bis 1666 dafür stark machte, das Aufsichts- und Visitationsrecht über Engelport wiederzuerlangen. Nach dem Tod des Rommersdorfer Abtes Gerhard von Entzen († 19. April 1671) ließ er sich von dem Generalkapitel die alten Rechte seines Klosters erneuern und erhielt auch die Aufsicht über Engelport am 28. September 1672 zurück. Auch zwei Jahrhunderte zuvor verlief die Besetzung des Priorates nicht immer reibungslos. So wurde z. B. Henricus à Nonnenverger am 1. Juni 1443 gegen den Willen seines Sayner Abtes und der Engelporter Meisterin Agnes von Schmidtburg als Prior eingesetzt und musste am 11. Oktober desselben Jahres wieder zurückbeordert werden.

Das Jahresgehalt des Priors belief sich übrigens auf 22 Reichstaler für 4 Wochenmessen und zwei Reichstaler für sechs Jahresmessen. Als Schreibgebühr für Neubelehnungen erhielt er je zwei Gulden sowie zwei Reichstaler für jedes verkaufte Fuder Wein. Aus einer Messstiftung der Familie von Bürresheim bezog er für das Lesen von zwölf Jahresmessen außerdem ein Malter Korn und besserte sein Gehalt gelegentlich durch Trinkgelder auf.



Dieses Fenster schließen