Frauenklöster durften zwar weitgehend eigenständig agieren und Verträge abschließen,
waren aber immer einem Männerkloster unterstellt, das die Oberaufsicht führte.
So legten auch die adeligen Chorfrauen des Klosters Maria Engelport am 28. August 1272
ihr Gelübde gegenüber dem Abt Goswin des Klosters Steinfeld ab. Bis zu diesem Zeitpunkt
hatten sie dem Dominikanerorden angehört, der mit dem von Philipp von Wildenberg initiierten
Umzug aus einem Eifelkloster nicht einverstanden war. Das Kloster Steinfeld war 920 von Graf
Sibodo von Are gegründet worden und wurde 1126 dem erst wenige Jahre zuvor von dem hl.
Norbert von Xanten gegründeten Prämonstratenserorden zugewiesen. Es genoss schon bald großes
Ansehen und zahlreiche jüngere Klöster wurden ihm unterstellt.
Aber schon wenige Jahre später, nämlich am 2. Oktober 1275, unterstellte der Trierer
Erzbischof Heinrich II. (von Vinstingen) die geistliche und weltliche Verwaltung Engelports
und damit das Recht, dort einen Prior einzusetzen, dem Steinfelder Tochterkloster Sayn.
Dieses Kloster wurde zu jener Zeit von dem Abt Conrad geleitet. Die Abtei Sayn war 1202
von den Grafen von Sayn gegründet und von Steinfeld aus besiedelt worden.
Während eines halben Jahrhunderts (1617 bis 1672) oblag die Aufsicht dem Kloster
Rommersdorf, fiel aber dann nach einer Auseinandersetzung zwischen den beiden Abteien
wieder an ersteres zurück. Rommersdorf war 1117 gestiftet, 1125 aufgehoben und 1135
von Floreffe aus neu besiedelt worden. 1204 waren die Interessen der beiden benachbarten
Abteien von dem Generalkapitel gegeneinander abgegrenzt worden und das Verhältnis entwickelte
sich gut. Ein Jahr vor Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges übertrug der Trierer Erzbischof
Lothar (von Metternich) die Aufsicht über Engelport an das Kloster Rommersdorf. In den Jahren
zuvor war die Abtei Sayn von dem 1561 zum Protestantismus konvertierten Grafen Adolph von
Sayn und seinen Nachfolgern beraubt und äußerst stark strapaziert worden. Nach dem
Aussterben der Grafen von Sayn im Mannestamm im Jahre 1606 konnte sich die Abtei,
in der zeitweise nur ein Konventuale lebte, nur langsam mit Hilfe von Steinfeld wieder
erholen.
Darauf ist auch zurückzuführen, dass das Steinfelder Kapitel am 9.
(September ?) 1565 beschloss, selbst auszuhelfen, wenn Meisterin und Konvent einen Prior
wünschten. Nach dem Tode von Ludwig von Altenahr († 27.08.1565) wurde dann auch am
4. Februar 1566 der Nachfolger Wilhelm von Kirchrath direkt von Steinfeld aus entsandt.
Ihm folgte von 1589 bis 1608 Wilhelm Preyss, ebenfalls Steinfelder Kanoniker, der zeitweise
durch den Kaplan Franz Paludanus vertreten wurde. Mit Johann Böllich erlangte dann der
erste Rommersdorfer Kanoniker das Amt des Priors in Engelport.
Erst dem Abt Adolph von Gülich (1657-1697) gelang es, die Gebäude des Klosters Sayn
wieder instandzusetzen und die Macht des Klosters erneut zu stärken. Er war es auch,
der sich in den Jahren 1663 bis 1666 dafür stark machte, das Aufsichts- und
Visitationsrecht über Engelport wiederzuerlangen. Nach dem Tod des Rommersdorfer
Abtes Gerhard von Entzen († 19. April 1671) ließ er sich von dem Generalkapitel die
alten Rechte seines Klosters erneuern und erhielt auch die Aufsicht über Engelport
am 28. September 1672 zurück. Auch zwei Jahrhunderte zuvor verlief die Besetzung des
Priorates nicht immer reibungslos. So wurde z. B. Henricus à Nonnenverger am 1. Juni
1443 gegen den Willen seines Sayner Abtes und der Engelporter Meisterin Agnes von
Schmidtburg als Prior eingesetzt und musste am 11. Oktober desselben Jahres wieder
zurückbeordert werden.
Das Jahresgehalt des Priors belief sich übrigens auf 22 Reichstaler für 4
Wochenmessen und zwei Reichstaler für sechs Jahresmessen. Als Schreibgebühr
für Neubelehnungen erhielt er je zwei Gulden sowie zwei Reichstaler für jedes
verkaufte Fuder Wein. Aus einer Messstiftung der Familie von Bürresheim bezog
er für das Lesen von zwölf Jahresmessen außerdem ein Malter Korn und besserte
sein Gehalt gelegentlich durch Trinkgelder auf.
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