Auch in früheren Jahrhunderten stellten Steuern unterschiedlichster Art eine wichtige
staatliche bzw. landesherrliche Einnahmequelle dar. Dazu zählten der Schirm- oder
Ehegulden, das Nahrungsgeld (eine Gewerbesteuer), und die Grundschatzung als Grundsteuer.
Im Erzbistum Trier betrug der Schirmgulden für einen männlichen Haushaltsvorstand
im Jahr einen rheinischen Florin, während eine Witwe die Hälfte zahlte. Seit 1729
waren außer den kurfürstlichen Gütern und denen des Domkapitels auch die der
reichsunmittelbaren Ritterschaft von der Grundsteuer befreit. Da diese
Freiadeligkeit
seitens Trier häufig nicht anerkannt wurde, hatte Engelport hart um dieses Privileg
seiner Güter auf dem Beurenkern und dem Petershäuserhof zu kämpfen.
Die bekannteste Abgabe dürfte der Zehnt sein, das ebenfalls in verschiedenen Formen,
wie z.B. dem großen Zehnt, dem kleinen Zehnt und dem Blutzehnt existierte. Der Güterzehnt
wurde auf Wachstum und Vieh, der Personalzehnt von Handwerkern auf den Gewinn aus
ihrer Arbeit erhoben. Selbst auf neu gerodetes Land wurde ein Novalzehnt erhoben.
Eine weitere Steuer, die auf Ackerland, Weinbergen, Rott- und Schiffelland lag, war
das Simpel, das sich auf ein Prozent des Reinertrages (nach Abzug der Bebauungskosten
und anderer Steuern) belief. Schüppen erwähnt auch die Bede. Dies ist die älteste
direkte Steuer, die die Landesherren etwa seit dem 12. Jh. in allen deutschen
Territorien vom Grundbesitz der Bauern und Bürger erhoben.
Auch in Kauf- und Pachtverträgen oder im Rahmen von Stiftungen wurden Abgaben in
diverser Form vereinbart. Mal war es eine Martinsgans, mal waren es Eier oder Erbsen,
Öl oder Getreide. Im Laufe der Jahrhunderte konnte der Grund für die Abgabeverpflichtung
schon einmal in Vergessenheit geraten. Solche Vorfälle und andere heute merkwürdig
erscheinende Gepflogenheiten werden nachfolgend geschildert.
Dem Grafen Metternich stand jährlich vom Kloster Engelport ein Honigkuchen zu. Als
der Beilsteiner Kellner Becker diesen Kuchen �
von 6 Pfund� 1776 �
vor das gräfliche
Hauß Metternich� einforderte, wurde der Anspruch darauf zwar anerkannt, nicht aber
das geforderte Gewicht. Man hatte nämlich im Archiv nachgesehen und gefunden, dass
die im Jahr zuvor �
abgelebte gnädige Frau von Romrod annotieret hat, [daß] keine
gewisse Maaß vor den einzuliefernden Kuchen bestimmt se�e�. 1785 wurde dann die
Umwandlung der Naturallieferung in einen Geldzins von 18 Albus vereinbart, womit
auch die Entlohnung und Beköstigung des Boten entfielen. Der hatte bislang, wenn
er den Kuchen von Engelport nach Beilstein gebracht hatte, 6 Albus und einen Schoppen
Wein von dem Kellner erhalten. Da noch kein schriftlicher Kontrakt darüber errichtet
worden war, wurde der Advokat und Kellner von Schloß Waldeck Johann Jakob Schmitt
1787 beauftragt, �
mit Herren Grafen wegen des jährlichs an Herrn von Metternich von
dem Kloster Engelport abzugebenden Kuchen mündlich zu sprechen�. Friderichs erwähnt
übrigens, daß Engelport nach 1784 auch �
jährlich an den kurtrierischen Amtmann
drei Ellen Wolltuch und einen Krautkuchen liefern� mußte. Am 30. Juli 1792 ist vermerkt,
dass dem Oberamtmann zu Zell, Graf Boos �
statt der gewöhnlichen Honigkuchen in natura
und 3 Ellen Futterflanell� 45 Albus gezahlt wurden.
Die Engelporter Klostergemeinschaft lebte von den Einnahmen aus diversen Stiftungen
und hinzugekauften Gütern, die ihr ein nicht allzu üppiges aber erträgliches Dasein
im Flaumbachtal sicherten. Bei Aufnahme einer neuen Chorschwester in die Klosterfamilie
brachte diese eine Mitgift mit und entrichtete darüber hinaus eine Gebühr an die
Meisterin. Aus der Mitgift stand einer jeden Chorschwester als Taschengeld ein
sogenannter Spielpfennig zu, über den sie mit Zustimmung der Meisterin verfügen
konnte.
Das Jahresgehalt des Priors belief sich auf 22 Reichstaler. Hinzu kamen zwei
Reichstaler für das Lesen von sechs Jahresmessen und weitere Einnahmen durch die
Schreibgebühr für Neubelehnungen von je zwei Gulden sowie zwei Reichstaler für
jedes verkaufte Fuder Wein. Aus einer Messstiftung der Familie von Bürresheim
bezog er für das Lesen von zwölf Jahresmessen außerdem ein Malter Korn, das ihm
an St. Katharina nach Treis geliefert wurde. Diese letztgenannte Stiftung konnte
jedoch jederzeit rückgängig gemacht werden. Einerseits verzichtete der Prior
mitunter teilweise auf seine Schreibgebühr, handelte aber andererseits gerne
schon einmal ein Trinkgeld bei Holzverkäufen aus, wovon er, die Meisterin, der
Kaplan und auch der Pfründner profitierten. Als z. B. im Februar 1776 das Holz
aus der Clott-Heck in der Gemeinde Treis verkauft wurde, handelte er mit dem Käufer
Jodocus Sabel �
9 Ehrenen Thaler in den Kauff aus ..., wovon ich, gnädige Frau,
und unser Pr�bendatus Hoffmann participieret haben�. Als in demselben Jahr Holz
aus dem Engelporter Wald in Frankweiler an den Caspar Kilian verkauft wurde,
konnte nur ein Gulden ausgehandelt werden, wovon der Prior 13 Albus bekam, �
weillen
nur 37 Klaffter gewesen, so wir allda gehauen haben�.
1782 erhielten die Treiser Höfer Johannes Zilles und Johannes Hohetrieber die
Erlaubnis, das Metzenhausische Wäldchen zu rotten. Bei Vertragsabschluß erhielt
der Prior an Schreibgebühr einen �
Chronen-Thaler, wie auch gnädige Frau, und noch
darbeneben für ein Paar Handschuhe einen halben Chronen-Thaler. Muthmaße, daß
auch der Pr�bendatus Hoffmann ein Trinck-Geld müse bekommen haben�. Als die Lieger
Höfer 1786 eine zwölfjährige Lehnung erhielten, wurde neben den üblichen Gebühren
auch �
zur Donneur von gnädiger Frau eine halbe Carolin� bezahlt.
Die Trinkgelder scheinen damals wie heute unter der Hand gezahlt worden zu sein.
Wie schon 1782, so war dem Prior auch acht Jahre später nicht genau bekannt, wer
wieviel erhalten hatte. So schreibt er beispielsweise bezüglich des Holzverkaufes
aus dem Petershausener Wald am 30.12.1790: �
Vermög unseres Vertrages hätten als
an das Kloster müsten zahlt werden 8cht hundert, 31 Reichsthaler, welche auch
würklich ... auszahlt worden se�nd. Zu Petershausen se�nd damahls gewesen Herr
Capellan Franken, unser Pr�bendat und Schreiner Hoffmann unser Fasbender Peter
Binningen, unser Ohligsschläger Andreas Zimmer. Der Joannes Collman hat den zwe�ten,
und dritten einen Ehrenen Thaler zu geben versprochen, welchen sie auch zweiffels
ohne werden erhalten haben. Was der erste aber erhalten haben werde, weiß ich nicht,
vermuthlich aber wird derselbe das Trink-Geld doppelt erhalten haben. Wegen der
damahligen schlechten Witterung bin ich nicht zu Petershausen gewesen, hab also
auch nichts bekommen; als nur einen Ehren Thaler von der Carolin, welche be� dem
Verkauf ware à parte ausgehalten worden.�
Aber auch die Meisterin und der Prior zeigten sich mitunter generös. Bei der Neuwahl
einer Meisterin �
kommt all das Gesind, Knecht so wohl, als Mägd der neü erwählten
gratulieren und pflegt hernächst auch die gnädige Frau einem jeden, ein Sackentuch
zu geben�. Gegen alle Schicklichkeit, wie Dionysius Schüppen betont, war es üblich,
daß einem Engelporter Prior, wenn er erstmals Dingtag in Valwig hielt, �von den Höfern
allda ein Strauß pr�sentieret wird� und er ihnen im Gegenzug �
zur Lösung dessen ...
zwe� Sester Wein reichen [ließ], ... �.
Auch den Treiser Förstern stand eine Abgabe von dem Kloster zu. 1770 bestand diese
in einem Schweinebauch. Als die Förster stattdessen einen Schinken reklamierten,
wurde ihnen �
geantworthet: sie solten es erproben, daß dem also wäre, sie konnten
es aber nicht und waren nachgehends frohe, daß sie ihren Bauch wieder bekommen�.
Sieben Jahre später vermerkt der Prior im Rahmen einer Auseinandersetzung mit der
Gemeinde Treis wegen der Weidgerechtigkeit, daß dem Treiser Waldförster jährlich
vier Florin �
wegen der Huth des Walds gegeben würden. Denn vorzeiten, nämlich vor
100 Jahren hätten die Thre�ser kein 4 Floren jährlichs bekommen, sondern hätten
zu Engelport viermahl zu essen bekommen, welches nachgehends wäre abgeändert worden
aus gewisser Ursach, und wären ihnen am Platz dieses viermahligen Essens vier Floren
gereichet worden.� Am 30.07.1792 ist vermerkt, daß den Treiser Förstern ein Reichstaler
und 44 Albus, zwei Albus davon wegen des Beurenkerns, zustanden.
Auch die Strimmiger Schützen forderten eine Bezahlung ein. Die Abgabe von jährlich
zwei Simmer Schützenhafer, gehäuften Treiser Maßes, wurde 1775 nach Amtsantritt
der neuen Meisterin Hildegard von Moskopp verweigert. Daraufhin drohten die Schützen,
�
sie wolten des Klosters Viehe von der Wa�d hinweg nehmen, und des Klosters Wiesen
nicht mehr schützen, ... �. Als das Kloster aber 1782 feststellen mußte, �
daß von
denen Graß Dieben in des Klosters Wiesen sehr großer Schaden angerichtet wurde,�
teilte man dem Liesenicher Bürgermeister Peter Linden mit, �
er mögte denen Strimmiger
Schützen sagen, sie solten des Klosters Wiesen fleissig hüthen, so solten sie auch
jährlichs ihr gewöhnliches Schützen Gebühr wieder bekommen�, was dann auch geschah.
Noch 1788 wollten die sechs Strimmiger Männer, die in den Jahren 1779 bis 1781 Schützen
gewesen waren, den rückständigen Schützenhafer für diese Jahre mit Gewalt einfordern.
Sie �
hatten auch allbereit Säck be� sich um unser Haber fassen zu können. Ob sie
solches aus eigenem Antrieb, oder aber aus Anstifften der Graf-Metternichen Beamten
gethan haben, weiß man nicht�. Die Engelporter vertraten allerdings die Ansicht, daß
es dem Kloster frei stehe, den Schützenhafer einzubehalten, wenn die Schützen ihre
Arbeit nicht ordnungsgemäß verrichtet hätten und �
haben sie wieder mit ledigen Säcken
zurück gewiesen�. So drohten sie, sich im Sommer an des Klosters Heu gütlich zu tun.
Sie gaben vor, daß auch die Mörsdorfer ihren Rückstand gezahlt hätten, was sich jedoch
später als Lüge erwies. Schließlich konnte das Kloster nachweisen, daß während
der Amtszeit des Priors Weinax von 1674 bis 1712 weder der Hafer, noch �
der Floren,
welcher sonsten vom zeitlichen Bürgermeister alle 14 Jahr von dem Kloster erhalten
worden ist�, gezahlt worden war. Schon jener hatte die Rechtmäßigkeit der Forderung
des Altstrimmiger Bürgermeisters bezweifelt, denn er �hat diesen Floren innerhalb
etlichen zwanzig Jahren nicht gefordert. Dergleichen das Simmer Haber ...; dann es
kann wohl ein Misbrauch gewesen se�n und keine Schuldigkeit�.
Auch meldete dessen Nachfolger Dhamen, während seines Priorates von 1713 bis 1719
�
in einem großen weißen Buch, worin die Lieferungen aller Höfer von Jahr zu Jahr
eingetragen se�nd, doch nichts ... von denen zwe� Simmer Haber nacher Strimmig für
die Schützen�. Schließlich hatte auch der Vorgänger Schüppens Mathias Wiesdorffer,
der von 1764 bis 1775 in Engelport gewesen war �dieselbe Haber in einigen Jahren an
die Schützen nicht mehr abgegeben ...; weillen sie in ihrem Amt sehr fahrläsig
gewesen se�nd, und die Klosters Wiesen nicht gebührend gehütet haben�.
Mit der Teilung des Dreiherrischen im Jahre 1783 ergaben sich ganz neue Probleme
für das Kloster, dessen Besitz in verschiedenen Herrschaftsgebieten lag, da einige
tradierte Rechte von den neuen Herren nicht mehr anerkannt wurden. So wurde
beispielsweise dem Petershausener Hofmann das Zapfrecht abgesprochen. Aber auch
das Jagdrecht des Klosters wurde angezweifelt. 1790 �
begehret das Zwe�brückische
Forst-Amt 10 Gulden Frevel Straff�, weil man den Engelporter Jäger, den Pfründner
Hoffmann, 1786 auf Mörsdorfer Bann ertappt hatte.
Mit Hilfe des Kellners zu Waldeck wies man darauf hin, daß sich das Kloster dafür
schon 1786 verantwortet hatte und legte eine Abschrift des damaligen Dokumentes vor.
Man machte darauf aufmerksam, daß Kurtrier das Kloster in seiner Jagdgerechtigkeit
nie gestört habe und �
der Graf-Metternicher Jager hätte zwar vor einigen Jahren
unserem Schreiner die Flint abgenohmen, als man aber hierüber an den Herrn Grafen
eine Vorstellung machte hat hoch derselbe befohlen die Flinte wider zu geben.�
Da der Geistlichkeit bei der Teilung des Dreiherrischen ihre Privilegien zugesagt
worden waren, hoffte auch Engelport auf ein Zugeständnis, erhielt aber Ende
Oktober von Zweibrücken zur Antwort �
... falls das Kloster verme�nte mit der Jagd
berechtiget zu se�n, so solte es ... einen Anwalt zu Kastellaun stellen�. Auf einen
solchen weitläufigen Prozeß wollte sich das Kloster aber nicht einlassen.
Als es vor gut 200 Jahren noch Lachse in unseren Flüssen und Bächen gab, mußten die
zur Fischerei Berechtigten mitunter zu ungewöhnlichen Mitteln greifen, um ihren Anteil
daran abschöpfen zu können. 1789 hatte der Treiser Schultheiß Schönberg das
Fischereirecht von dem Grafen von Metternich ersteigert. Um nun voll und ganz in
dessen Genuß zu kommen, hatte er �
ein Währ gemacht um hierdurch das Steigen der
Salmen so wohl als anderen Fischen zu hindern aus Eigenmächtigkeit�. Dies ließ sich
das Kloster aber keineswegs gefallen und der Treiser Hofmann �
Anton Wahl hat ein
großes Loch darin auffgerissen, und wir haben damahls zu Engelport viele Salme
gefangen, ungefehr 30.� Als es wieder repariert wurde, zerstörten es die Knechte
des Klosters wieder.
Möglicherweise hängt die Klage gegen Anton Wahl aus demselben Jahr mit diesem Vorgang
zusammen. Er war nämlich von Henricus Kalkhoven, einem anderen Engelporter Höfer,
beim Oberamt Zell verklagt worden, weil er in der Lieger Bach gefischt habe. Hier
konnte der Prior aber mit einem dreiherrischen Schriftstück helfen, das er dem
Beklagten mitgab und �
hiedurch zu Zell seinem Kläger damahls das Maul gestopft�.
Manchmal wurden im Laufe der Jahre einst sinnvoll gewesene Verpflichtungen überflüssig.
In solchen Fällen war man bestrebt, eine Änderung der Vereinbarung herbeizuführen.
Dies konnte z. B. die Umwandlung einer Naturalabgabe in einen Geldzins sein oder
aber ein Frondienst konnte in einen Zins oder eine Naturalabgabe umgewandelt werden.
Für spätere Generationen konnte es dann schwer sein, den ursprünglichen Sinn
nachzuvollziehen. Ein solcher Fall liegt bezüglich der Haltung eines Stieres in
der Gemeinde Fankel vor. Schon am 1. April 1384 hatten sich die Gemeinde und der
Konvent in einem Streit bezüglich des Weidganges darauf geeinigt, daß Engelport
jedes Jahr einen guten Stier stellen und zwei Malter Hafer liefern mußte, die Gemeinde
aber das Tier auf ihre Kosten halten sollte. Später wurde diese Vereinbarung
dahingehend modifiziert, daß nur noch der Hafer und eine Geldsumme gereicht, der
Stier aber nicht mehr gestellt werden mußte. 400 Jahre später fragte sich der
Konvent dann, aufgrund welchen Anspruches �
sie die 2 Malter Haber vom Closter
bekämen, da das Closter doch keinen Nutzen davon hätte�. Daher erkundigte sich
der Prior 1776 bei dem Amtmann von Beilstein. Dieser gab ihm den Rat, die
Gemeindevorsteher selbst zu befragen. Sie würden ihm die diesbezüglichen Grundlagen
�be�bringen, doch müßte man ihnen sagen, daß man die Sach freündschafftlich, und
nachtbahrlich tractieren wolte�. Er scheint indessen selbst im Klosterarchiv
nachgesehen zu haben und fündig geworden zu sein.
Der Prior schreibt dazu: �
Vorzeiten hat das Kloster Engelport alle Jahr vor die
Gemeinde Fankel einen Stier bestellen und gegen Cathedra S. Petri dahin liefern
müssen. Diesen Stier hat die Gemeinde Fankel so dann zu ihrem Nutzen gebraucht,
und unterhalten bis an Johann Baptista Tag. Doch aber hat das Kloster zur
Unterhaltung des Stieres bis an diese Zeit, der Gemeinde Fankel zwe� Malter Haber
geben müssen. Um Johannis Baptist� Tag hat die Gemeinde Fankel sodann den Stier
dem Kloster wiedergegeben ... �. Um weiteren Streit zu vermeiden, vereinbarten
die beiden Parteien am 02.03.1628 nochmals, daß die Gemeinde den Stier künftig
auf eigene Kosten halten sollte. �
Dazu das Kloster jedes Jahr zwe� Malter Haber,
und dann 6 Gulden an Geld allhier im Kloster handreichen, liefern, und bezahlen
solte, und solte das Kloster darüber des Stiers halber weiter nicht beschwärt
werden.� Unabhängig davon forderte die Gemeinde Fankel 1787 den Engelporter Hofmann
auf, �er solle ein Stier Ochsen gleich anderen Bürgern halten; weillen nun an ihm
die Ordnung wäre�. Diesen Anspruch dürfte die Gemeinde von dem Bürgerrecht
hergeleitet haben, über das desöfteren gestritten wurde.
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