Auch in früheren Jahrhunderten stellten Steuern unterschiedlichster Art eine wichtige staatliche bzw. landesherrliche Einnahmequelle dar. Dazu zählten der Schirm- oder Ehegulden, das Nahrungsgeld (eine Gewerbesteuer), und die Grundschatzung als Grundsteuer. Im Erzbistum Trier betrug der Schirmgulden für einen männlichen Haushaltsvorstand im Jahr einen rheinischen Florin, während eine Witwe die Hälfte zahlte. Seit 1729 waren außer den kurfürstlichen Gütern und denen des Domkapitels auch die der reichsunmittelbaren Ritterschaft von der Grundsteuer befreit. Da diese Freiadeligkeit seitens Trier häufig nicht anerkannt wurde, hatte Engelport hart um dieses Privileg seiner Güter auf dem Beurenkern und dem Petershäuserhof zu kämpfen.

Die bekannteste Abgabe dürfte der Zehnt sein, das ebenfalls in verschiedenen Formen, wie z.B. dem großen Zehnt, dem kleinen Zehnt und dem Blutzehnt existierte. Der Güterzehnt wurde auf Wachstum und Vieh, der Personalzehnt von Handwerkern auf den Gewinn aus ihrer Arbeit erhoben. Selbst auf neu gerodetes Land wurde ein Novalzehnt erhoben. Eine weitere Steuer, die auf Ackerland, Weinbergen, Rott- und Schiffelland lag, war das Simpel, das sich auf ein Prozent des Reinertrages (nach Abzug der Bebauungskosten und anderer Steuern) belief. Schüppen erwähnt auch die Bede. Dies ist die älteste direkte Steuer, die die Landesherren etwa seit dem 12. Jh. in allen deutschen Territorien vom Grundbesitz der Bauern und Bürger erhoben.

Auch in Kauf- und Pachtverträgen oder im Rahmen von Stiftungen wurden Abgaben in diverser Form vereinbart. Mal war es eine Martinsgans, mal waren es Eier oder Erbsen, Öl oder Getreide. Im Laufe der Jahrhunderte konnte der Grund für die Abgabeverpflichtung schon einmal in Vergessenheit geraten. Solche Vorfälle und andere heute merkwürdig erscheinende Gepflogenheiten werden nachfolgend geschildert.

Dem Grafen Metternich stand jährlich vom Kloster Engelport ein Honigkuchen zu. Als der Beilsteiner Kellner Becker diesen Kuchen �von 6 Pfund� 1776 �vor das gräfliche Hauß Metternich� einforderte, wurde der Anspruch darauf zwar anerkannt, nicht aber das geforderte Gewicht. Man hatte nämlich im Archiv nachgesehen und gefunden, dass die im Jahr zuvor �abgelebte gnädige Frau von Romrod annotieret hat, [daß] keine gewisse Maaß vor den einzuliefernden Kuchen bestimmt se�e�. 1785 wurde dann die Umwandlung der Naturallieferung in einen Geldzins von 18 Albus vereinbart, womit auch die Entlohnung und Beköstigung des Boten entfielen. Der hatte bislang, wenn er den Kuchen von Engelport nach Beilstein gebracht hatte, 6 Albus und einen Schoppen Wein von dem Kellner erhalten. Da noch kein schriftlicher Kontrakt darüber errichtet worden war, wurde der Advokat und Kellner von Schloß Waldeck Johann Jakob Schmitt 1787 beauftragt, �mit Herren Grafen wegen des jährlichs an Herrn von Metternich von dem Kloster Engelport abzugebenden Kuchen mündlich zu sprechen�. Friderichs erwähnt übrigens, daß Engelport nach 1784 auch �jährlich an den kurtrierischen Amtmann drei Ellen Wolltuch und einen Krautkuchen liefern� mußte. Am 30. Juli 1792 ist vermerkt, dass dem Oberamtmann zu Zell, Graf Boos �statt der gewöhnlichen Honigkuchen in natura und 3 Ellen Futterflanell� 45 Albus gezahlt wurden.

Die Engelporter Klostergemeinschaft lebte von den Einnahmen aus diversen Stiftungen und hinzugekauften Gütern, die ihr ein nicht allzu üppiges aber erträgliches Dasein im Flaumbachtal sicherten. Bei Aufnahme einer neuen Chorschwester in die Klosterfamilie brachte diese eine Mitgift mit und entrichtete darüber hinaus eine Gebühr an die Meisterin. Aus der Mitgift stand einer jeden Chorschwester als Taschengeld ein sogenannter Spielpfennig zu, über den sie mit Zustimmung der Meisterin verfügen konnte.

Das Jahresgehalt des Priors belief sich auf 22 Reichstaler. Hinzu kamen zwei Reichstaler für das Lesen von sechs Jahresmessen und weitere Einnahmen durch die Schreibgebühr für Neubelehnungen von je zwei Gulden sowie zwei Reichstaler für jedes verkaufte Fuder Wein. Aus einer Messstiftung der Familie von Bürresheim bezog er für das Lesen von zwölf Jahresmessen außerdem ein Malter Korn, das ihm an St. Katharina nach Treis geliefert wurde. Diese letztgenannte Stiftung konnte jedoch jederzeit rückgängig gemacht werden. Einerseits verzichtete der Prior mitunter teilweise auf seine Schreibgebühr, handelte aber andererseits gerne schon einmal ein Trinkgeld bei Holzverkäufen aus, wovon er, die Meisterin, der Kaplan und auch der Pfründner profitierten. Als z. B. im Februar 1776 das Holz aus der Clott-Heck in der Gemeinde Treis verkauft wurde, handelte er mit dem Käufer Jodocus Sabel �9 Ehrenen Thaler in den Kauff aus ..., wovon ich, gnädige Frau, und unser Pr�bendatus Hoffmann participieret haben�. Als in demselben Jahr Holz aus dem Engelporter Wald in Frankweiler an den Caspar Kilian verkauft wurde, konnte nur ein Gulden ausgehandelt werden, wovon der Prior 13 Albus bekam, �weillen nur 37 Klaffter gewesen, so wir allda gehauen haben�.

1782 erhielten die Treiser Höfer Johannes Zilles und Johannes Hohetrieber die Erlaubnis, das Metzenhausische Wäldchen zu rotten. Bei Vertragsabschluß erhielt der Prior an Schreibgebühr einen �Chronen-Thaler, wie auch gnädige Frau, und noch darbeneben für ein Paar Handschuhe einen halben Chronen-Thaler. Muthmaße, daß auch der Pr�bendatus Hoffmann ein Trinck-Geld müse bekommen haben�. Als die Lieger Höfer 1786 eine zwölfjährige Lehnung erhielten, wurde neben den üblichen Gebühren auch �zur Donneur von gnädiger Frau eine halbe Carolin� bezahlt.

Die Trinkgelder scheinen damals wie heute unter der Hand gezahlt worden zu sein. Wie schon 1782, so war dem Prior auch acht Jahre später nicht genau bekannt, wer wieviel erhalten hatte. So schreibt er beispielsweise bezüglich des Holzverkaufes aus dem Petershausener Wald am 30.12.1790: �Vermög unseres Vertrages hätten als an das Kloster müsten zahlt werden 8cht hundert, 31 Reichsthaler, welche auch würklich ... auszahlt worden se�nd. Zu Petershausen se�nd damahls gewesen Herr Capellan Franken, unser Pr�bendat und Schreiner Hoffmann unser Fasbender Peter Binningen, unser Ohligsschläger Andreas Zimmer. Der Joannes Collman hat den zwe�ten, und dritten einen Ehrenen Thaler zu geben versprochen, welchen sie auch zweiffels ohne werden erhalten haben. Was der erste aber erhalten haben werde, weiß ich nicht, vermuthlich aber wird derselbe das Trink-Geld doppelt erhalten haben. Wegen der damahligen schlechten Witterung bin ich nicht zu Petershausen gewesen, hab also auch nichts bekommen; als nur einen Ehren Thaler von der Carolin, welche be� dem Verkauf ware à parte ausgehalten worden.

Aber auch die Meisterin und der Prior zeigten sich mitunter generös. Bei der Neuwahl einer Meisterin �kommt all das Gesind, Knecht so wohl, als Mägd der neü erwählten gratulieren und pflegt hernächst auch die gnädige Frau einem jeden, ein Sackentuch zu geben�. Gegen alle Schicklichkeit, wie Dionysius Schüppen betont, war es üblich, daß einem Engelporter Prior, wenn er erstmals Dingtag in Valwig hielt, �von den Höfern allda ein Strauß pr�sentieret wird� und er ihnen im Gegenzug �zur Lösung dessen ... zwe� Sester Wein reichen [ließ], ... �.

Auch den Treiser Förstern stand eine Abgabe von dem Kloster zu. 1770 bestand diese in einem Schweinebauch. Als die Förster stattdessen einen Schinken reklamierten, wurde ihnen �geantworthet: sie solten es erproben, daß dem also wäre, sie konnten es aber nicht und waren nachgehends frohe, daß sie ihren Bauch wieder bekommen�. Sieben Jahre später vermerkt der Prior im Rahmen einer Auseinandersetzung mit der Gemeinde Treis wegen der Weidgerechtigkeit, daß dem Treiser Waldförster jährlich vier Florin �wegen der Huth des Walds gegeben würden. Denn vorzeiten, nämlich vor 100 Jahren hätten die Thre�ser kein 4 Floren jährlichs bekommen, sondern hätten zu Engelport viermahl zu essen bekommen, welches nachgehends wäre abgeändert worden aus gewisser Ursach, und wären ihnen am Platz dieses viermahligen Essens vier Floren gereichet worden.� Am 30.07.1792 ist vermerkt, daß den Treiser Förstern ein Reichstaler und 44 Albus, zwei Albus davon wegen des Beurenkerns, zustanden.

Auch die Strimmiger Schützen forderten eine Bezahlung ein. Die Abgabe von jährlich zwei Simmer Schützenhafer, gehäuften Treiser Maßes, wurde 1775 nach Amtsantritt der neuen Meisterin Hildegard von Moskopp verweigert. Daraufhin drohten die Schützen, �sie wolten des Klosters Viehe von der Wa�d hinweg nehmen, und des Klosters Wiesen nicht mehr schützen, ... �. Als das Kloster aber 1782 feststellen mußte, �daß von denen Graß Dieben in des Klosters Wiesen sehr großer Schaden angerichtet wurde,� teilte man dem Liesenicher Bürgermeister Peter Linden mit, �er mögte denen Strimmiger Schützen sagen, sie solten des Klosters Wiesen fleissig hüthen, so solten sie auch jährlichs ihr gewöhnliches Schützen Gebühr wieder bekommen�, was dann auch geschah. Noch 1788 wollten die sechs Strimmiger Männer, die in den Jahren 1779 bis 1781 Schützen gewesen waren, den rückständigen Schützenhafer für diese Jahre mit Gewalt einfordern. Sie �hatten auch allbereit Säck be� sich um unser Haber fassen zu können. Ob sie solches aus eigenem Antrieb, oder aber aus Anstifften der Graf-Metternichen Beamten gethan haben, weiß man nicht�. Die Engelporter vertraten allerdings die Ansicht, daß es dem Kloster frei stehe, den Schützenhafer einzubehalten, wenn die Schützen ihre Arbeit nicht ordnungsgemäß verrichtet hätten und �haben sie wieder mit ledigen Säcken zurück gewiesen�. So drohten sie, sich im Sommer an des Klosters Heu gütlich zu tun.

Sie gaben vor, daß auch die Mörsdorfer ihren Rückstand gezahlt hätten, was sich jedoch später als Lüge erwies. Schließlich konnte das Kloster nachweisen, daß während der Amtszeit des Priors Weinax von 1674 bis 1712 weder der Hafer, noch �der Floren, welcher sonsten vom zeitlichen Bürgermeister alle 14 Jahr von dem Kloster erhalten worden ist�, gezahlt worden war. Schon jener hatte die Rechtmäßigkeit der Forderung des Altstrimmiger Bürgermeisters bezweifelt, denn er �hat diesen Floren innerhalb etlichen zwanzig Jahren nicht gefordert. Dergleichen das Simmer Haber ...; dann es kann wohl ein Misbrauch gewesen se�n und keine Schuldigkeit�.

Auch meldete dessen Nachfolger Dhamen, während seines Priorates von 1713 bis 1719 �in einem großen weißen Buch, worin die Lieferungen aller Höfer von Jahr zu Jahr eingetragen se�nd, doch nichts ... von denen zwe� Simmer Haber nacher Strimmig für die Schützen�. Schließlich hatte auch der Vorgänger Schüppens Mathias Wiesdorffer, der von 1764 bis 1775 in Engelport gewesen war �dieselbe Haber in einigen Jahren an die Schützen nicht mehr abgegeben ...; weillen sie in ihrem Amt sehr fahrläsig gewesen se�nd, und die Klosters Wiesen nicht gebührend gehütet haben�.

Mit der Teilung des Dreiherrischen im Jahre 1783 ergaben sich ganz neue Probleme für das Kloster, dessen Besitz in verschiedenen Herrschaftsgebieten lag, da einige tradierte Rechte von den neuen Herren nicht mehr anerkannt wurden. So wurde beispielsweise dem Petershausener Hofmann das Zapfrecht abgesprochen. Aber auch das Jagdrecht des Klosters wurde angezweifelt. 1790 �begehret das Zwe�brückische Forst-Amt 10 Gulden Frevel Straff�, weil man den Engelporter Jäger, den Pfründner Hoffmann, 1786 auf Mörsdorfer Bann ertappt hatte.

Mit Hilfe des Kellners zu Waldeck wies man darauf hin, daß sich das Kloster dafür schon 1786 verantwortet hatte und legte eine Abschrift des damaligen Dokumentes vor. Man machte darauf aufmerksam, daß Kurtrier das Kloster in seiner Jagdgerechtigkeit nie gestört habe und �der Graf-Metternicher Jager hätte zwar vor einigen Jahren unserem Schreiner die Flint abgenohmen, als man aber hierüber an den Herrn Grafen eine Vorstellung machte hat hoch derselbe befohlen die Flinte wider zu geben.� Da der Geistlichkeit bei der Teilung des Dreiherrischen ihre Privilegien zugesagt worden waren, hoffte auch Engelport auf ein Zugeständnis, erhielt aber Ende Oktober von Zweibrücken zur Antwort � ... falls das Kloster verme�nte mit der Jagd berechtiget zu se�n, so solte es ... einen Anwalt zu Kastellaun stellen�. Auf einen solchen weitläufigen Prozeß wollte sich das Kloster aber nicht einlassen.

Als es vor gut 200 Jahren noch Lachse in unseren Flüssen und Bächen gab, mußten die zur Fischerei Berechtigten mitunter zu ungewöhnlichen Mitteln greifen, um ihren Anteil daran abschöpfen zu können. 1789 hatte der Treiser Schultheiß Schönberg das Fischereirecht von dem Grafen von Metternich ersteigert. Um nun voll und ganz in dessen Genuß zu kommen, hatte er �ein Währ gemacht um hierdurch das Steigen der Salmen so wohl als anderen Fischen zu hindern aus Eigenmächtigkeit�. Dies ließ sich das Kloster aber keineswegs gefallen und der Treiser Hofmann �Anton Wahl hat ein großes Loch darin auffgerissen, und wir haben damahls zu Engelport viele Salme gefangen, ungefehr 30.� Als es wieder repariert wurde, zerstörten es die Knechte des Klosters wieder.

Möglicherweise hängt die Klage gegen Anton Wahl aus demselben Jahr mit diesem Vorgang zusammen. Er war nämlich von Henricus Kalkhoven, einem anderen Engelporter Höfer, beim Oberamt Zell verklagt worden, weil er in der Lieger Bach gefischt habe. Hier konnte der Prior aber mit einem dreiherrischen Schriftstück helfen, das er dem Beklagten mitgab und �hiedurch zu Zell seinem Kläger damahls das Maul gestopft�.

Manchmal wurden im Laufe der Jahre einst sinnvoll gewesene Verpflichtungen überflüssig. In solchen Fällen war man bestrebt, eine Änderung der Vereinbarung herbeizuführen. Dies konnte z. B. die Umwandlung einer Naturalabgabe in einen Geldzins sein oder aber ein Frondienst konnte in einen Zins oder eine Naturalabgabe umgewandelt werden. Für spätere Generationen konnte es dann schwer sein, den ursprünglichen Sinn nachzuvollziehen. Ein solcher Fall liegt bezüglich der Haltung eines Stieres in der Gemeinde Fankel vor. Schon am 1. April 1384 hatten sich die Gemeinde und der Konvent in einem Streit bezüglich des Weidganges darauf geeinigt, daß Engelport jedes Jahr einen guten Stier stellen und zwei Malter Hafer liefern mußte, die Gemeinde aber das Tier auf ihre Kosten halten sollte. Später wurde diese Vereinbarung dahingehend modifiziert, daß nur noch der Hafer und eine Geldsumme gereicht, der Stier aber nicht mehr gestellt werden mußte. 400 Jahre später fragte sich der Konvent dann, aufgrund welchen Anspruches �sie die 2 Malter Haber vom Closter bekämen, da das Closter doch keinen Nutzen davon hätte�. Daher erkundigte sich der Prior 1776 bei dem Amtmann von Beilstein. Dieser gab ihm den Rat, die Gemeindevorsteher selbst zu befragen. Sie würden ihm die diesbezüglichen Grundlagen �be�bringen, doch müßte man ihnen sagen, daß man die Sach freündschafftlich, und nachtbahrlich tractieren wolte�. Er scheint indessen selbst im Klosterarchiv nachgesehen zu haben und fündig geworden zu sein.

Der Prior schreibt dazu: �Vorzeiten hat das Kloster Engelport alle Jahr vor die Gemeinde Fankel einen Stier bestellen und gegen Cathedra S. Petri dahin liefern müssen. Diesen Stier hat die Gemeinde Fankel so dann zu ihrem Nutzen gebraucht, und unterhalten bis an Johann Baptista Tag. Doch aber hat das Kloster zur Unterhaltung des Stieres bis an diese Zeit, der Gemeinde Fankel zwe� Malter Haber geben müssen. Um Johannis Baptist� Tag hat die Gemeinde Fankel sodann den Stier dem Kloster wiedergegeben ... �. Um weiteren Streit zu vermeiden, vereinbarten die beiden Parteien am 02.03.1628 nochmals, daß die Gemeinde den Stier künftig auf eigene Kosten halten sollte. �Dazu das Kloster jedes Jahr zwe� Malter Haber, und dann 6 Gulden an Geld allhier im Kloster handreichen, liefern, und bezahlen solte, und solte das Kloster darüber des Stiers halber weiter nicht beschwärt werden.� Unabhängig davon forderte die Gemeinde Fankel 1787 den Engelporter Hofmann auf, �er solle ein Stier Ochsen gleich anderen Bürgern halten; weillen nun an ihm die Ordnung wäre�. Diesen Anspruch dürfte die Gemeinde von dem Bürgerrecht hergeleitet haben, über das desöfteren gestritten wurde.



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